Finanzaufsicht Allgemeines
Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit des Haushaltvollzugs der Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung sowie der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
Bei Organisationen und Personen, die Staatsbeiträge oder andere kantonale Leistungen empfangen, prüft die Finanzkontrolle die Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie die Zweckmässigkeit der Mittelverwendung.
Bei Organisationen und Personen, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden sowie bei kantonalen Beteiligungen, beschränkt sich die Finanzaufsicht auf die Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichts- und Controllingaufgaben durch die zuständigen kantonalen Stellen.
Rund 72 % der personellen Ressourcen der Finanzkontrolle werden für die Finanzaufsichtsprüfungen eingesetzt. Die Vielfallt der Aufgaben eines Kantons von Bau über Sicherheit, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Finanzen und Informatik bis hin zu einer Vielzahl von Subventionsempfangenden aus den unterschiedlichsten Branchen führt zu spannenden und anspruchsvollen Finanzaufsichtsprüfungen.
Der Ressourceneinsatz pro Direktion ist abhängig vom Risiko, dem jährlichen Prüfungsprogramm sowie von der Komplexität und dem Volumen der Finanzströme in den einzelnen Bereichen.