Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Umfeld mit grossen Herausforderungen und Veränderungen
2024 hat die Finanzkontrolle 12 Prüfungsberichte zuhanden der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erstellt. Im Gesundheitsamt lag der Schwerpunkt der Prüfungen auf dem Bereich der ambulanten Pflege. Im Amt für Integration und Soziales führte die Finanzkontrolle neben einer Prüfung im Flüchtlingsbereich eine Prüfung im Bereich der Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der GSI nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Ambulante Pflege durch Spitex-Organisationen (GA)
Die Finanzkontrolle hat beim Gesundheitsamt den Beitragsprozess für die Abgeltungen der ambulanten Pflege geprüft und bei drei Spitex-Organisationen die zweckkonforme Verwendung der von der öffentlichen Hand gewährten Beiträge beurteilt. Die Prüfungen bei den Spitex-Organisationen ergaben durchwegs einen positiven Eindruck und nur geringfügiges Optimierungspotenzial.
Die Prüfung beim Gesundheitsamt zeigte im formellen Bereich sowie bei der Berechnung der Normkosten noch Optimierungspotenzial. Durch die jährlich ansteigenden Kosten in der ambulanten Pflege und einer fehlenden Anpassung der gesetzlich festgelegten Anteile der Krankenversicherer nehmen die Restkosten, welche die Kantone tragen, stetig zu. Dies könnte dem ursprünglichen politischen Willen bei der Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen und Kantone widersprechen.
Eine Analyse der Finanzkontrolle ergab zudem ein Sparpotenzial für den Kanton bei der Entschädigung der Leistungen von pflegenden Angehörigen.
Asyl- und Flüchtlingsbereich des AIS (AIS)
Das AIS zahlt im Asyl- und Flüchtlingswesen jährlich rund CHF 320 Mio. Kantons- und Bundesmittel aus. Auch wenn der Kanton nur für CHF 16 Mio. dieser Kosten aufkommt, verantwortet er die korrekte Abwicklung der gesamten Mittel.
Die aktuelle Prüfung der Finanzkontrolle ergab insbesondere Optimierungspotenzial im internen Kontrollsystem (IKS) sowie bei der Aufsicht des Asyl- und Flüchtlingswesens. Das AIS setzt mit hohem Engagement alles daran, dass die Kontrollen im Asyl- und Flüchtlingswesen verbessert werden. Entsprechende Arbeiten sind im Gange. Bis zur Umsetzung besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Partnerorganisationen insbesondere aufgrund der verbesserungsfähigen Kontrollen, die Situation zu Ungunsten des Kantons ausnutzen könnten.
Zudem besteht das Risiko, dass die bestehenden Mängel, beispielsweise aufgrund neuer Krisen und wegen zu knappen personellen Ressourcen, noch auf längere Sicht nicht behoben werden. Für den Kanton besteht ein finanzielles Risiko und ein Reputationsrisiko.
Projektprüfung NFFS (AIS)
Die Finanzkontrolle hat auf Anfrage der GSI eine zusätzliche Finanzaufsichtsprüfung zur Entwicklung/Einführung des 'Neuen Fallführungssystems Sozialhilfe' (NFFS) bezüglich Beurteilung der Programm- und Projektführung und des aktuellen Programmstatus durchgeführt.
Die Finanzkontrolle hatte bereits 2023 eine Prüfung zum Programm NFFS vorgenommen. In der Prüfung 2024 sieht die Finanzkontrolle die Prüfungsresultate aus dem Vorjahr insgesamt bestätigt. Sowohl die Programm- wie die Projektführung machten über alles gesehen einen guten Eindruck. Das Programm konnte innerhalb der letzten 18 Monate bedeutende Fortschritte erzielen und wichtige Meilensteine erreichen. Bislang hat die Programmführung zudem die Risiken gut gemanagt. Diese sind aber nicht kleiner geworden und ein Grossteil dieser Risiken könnten sich im 2025/26 ggf. negativ bemerkbar machen.
Der Zeitplan mit der Fertigentwicklung der ersten Version, den darauffolgenden Einführungen bei den Sozialdiensten und den parallel vorgesehenen Applikationsweiterentwicklungen ist sehr ambitiös. Mit Entflechtungen und Priorisierungen bei den Weiterentwicklungen sowie verstärkten Szenarienplanungen könnte den Risiken noch besser begegnet werden.
Bei der Einführungsunterstützung für die Gemeindesozialdienste hat die Finanzkontrolle Empfehlungen für ein wirkungsvolleres Vorgehen abgegeben.