Justiz Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft sind unabhängig und verwalten sich selbst

Die Justiz (JUS) teilt sich organisatorisch in die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft ein. Die Stabsstelle Ressourcen der Justizverwaltungsleitung ist unter anderem für die übergreifenden Finanzprozesse zuständig. 2024 hat die Finanzkontrolle fünf Prüfungsberichte zuhanden der JUS erstellt. 

Aus den Prüfungen im Bereich der JUS nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:

Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (STAW)

Die Finanzkontrolle hat bei der JugA EO eine Finanzaufsichtsprüfung in den Bereichen Bussen-, Gebühren- und Unterhaltsbeitragsverrechnung sowie flüssige Mittel und Personaladministration vorgenommen. 

Aufgrund der durchgeführten Prüfungshandlungen kommt die Finanzkontrolle insgesamt zur Einschätzung, dass die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und Rechnungslegung gewährleistet ist. Der Haushaltsvollzug hinterlässt einen positiven Gesamteindruck. Optimierungen ergeben sich im Zusammenhang mit der Einhaltung der Frist zur Überprüfung von Unterhaltsbeiträgen sowie der dezentralen Debitorenbewirtschaftung.

Busseninkasso (JL)

Seit der Umstellung auf SAP am 01.01.2023 können verschiedene, bisher automatisierte Abläufe seitens der Abteilung Busseninkasso der Stabstelle für Ressourcen (SSR) nicht mehr durchgeführt werden. Es besteht die Gefahr, dass zahlreiche rechtskräftige Bussen und Geldstrafen infolge des Prozessunterbruchs bei der SSR oder bei nachgelagerten Organisationseinheiten (Steuerverwaltung oder Amt für Justizvollzug) verjähren werden. 

Die Finanzkontrolle hat den Stand der Arbeiten/Risiken 2024 erneut einer Prüfung unterzogen. Die Finanzkontrolle kommt zum Schluss, dass dank einem sehr hohen Engagement der Mitarbeitenden der SSR das Tagesgeschäft, d.h. Zuweisung von Zahlungseingängen sowie die Vornahme von Mahnläufen, à jour gehalten werden kann. Weitere geplante Verbesserungen konnten bisher jedoch nicht erzielt werden. Die Systemunterstützung ist weiterhin als mangelhaft zu beurteilen. Bis die geplanten Massnahmen für eine nachhaltige Lösung umgesetzt werden, dürfte es noch Jahre dauern. 

Die Finanzkontrolle erachtet das Risiko weiterhin als hoch, dass verurteilte Straftäter und rechtskräftig gebüsste Personen ihrer Strafe entgehen. Die damit zusammenhängenden finanziellen und Reputationsrisiken für den Kanton Bern sind als hoch einzustufen.