Grosse Herausforderungen
Intensiv und erfolgreich
2024 war für die Finanzkontrolle ein sehr intensives und spannendes Jahr. Wegen der angespannten finanziellen Lage diverser Unternehmen im Gesundheitsbereich standen auch im Kanton Bern die Politik, die Verwaltung sowie die Finanzkontrolle im Fokus. Im ersten Quartal 2024 hat die Finanzkontrolle erstmal die auf SAP geführte Jahresrechnung per 31.12.2023 des Kantons geprüft. Trotz der Mehrfachbelastung der involvierten Mitarbeitenden der Finanzdienste konnte der Jahresabschluss termingerecht erstellt und geprüft werden. 2024 fand eine Konsolidierung der neuen organisatorischen und prozessualen Strukturen im Finanzbereich statt, und verschiedene Mängel im Zusammenhang mit der Einführung von SAP konnten optimiert werden.
Seit 2024 ist die bei der Finanzkontrolle angesiedelte Whistleblowingstelle neben dem Kanton neu auch für alle drei kantonalen Hochschulen (Universität, Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) zuständig.
Die Finanzkontrolle ist 2024 aufgrund besonderer Ereignisse in der Verwaltung überdurchschnittlich viel in den Medien erwähnt worden. Thematisiert wurden u.a. die Spesenaffäre, die BLS AG oder die Beiträge für Lehre & Forschung beim Inselspital. Erstmals in ihrer Geschichte hat die Finanzkontrolle von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die Öffentlichkeit über die Prüfungsergebnisse in Zusammenhang mit dem Spitalstandort Zweisimmen der Spital STS AG informiert.
Dank einer guten Zusammenarbeit mit der Verwaltung konnte der Prüfungsplan 2024 weitgehend umgesetzt werden. Die vertraulichen Prüfungsberichte fördern die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, schaffen gegenseitiges Vertrauen und Mehrwerte.
Die Geschäftsleitung der Finanzkontrolle dankt den Aufsichtskommissionen, dem Regierungsrat und der Verwaltung für die Unterstützung sowie das entgegenbrachte Vertrauen. Ein grosser Dank gilt auch den Mitarbeitenden der Finanzkontrolle, welche sich in einem sehr anspruchsvollen Umfeld in hohem Masse und im Sinne der Sache eingesetzt haben.
In Kürze
SAP Einführung
SAP Einführung Neue Prozesse und Strukturen
Im Zusammenhang mit der Einführung von SAP per 01.01.2023 mussten die Finanzprozesse und Strukturen (z.B. shared service centers) angepasst und optimiert werden. Diese löste ebenfalls einen Handlungsbedarf bezüglich dem Internen Kontrollsystem aus.
Das Schwergewicht bei den Finanzaufsichtsprüfungen lag demzufolge in der ordnungsgemässen Abwicklung der Finanzflüsse und der Personalbewirtschaftung sowie der Beurteilung der Angemessenheit der implementierten Kontrollen.
Gesundheit und Digitalisierung
Gesundheit und Digitalisierung Prüfungsschwerpunkte
Neben der Prüfung der Finanzprozesse setzte die Finanzkontrolle 2024 ihren Prüfungsschwerpunkt auf den Gesundheitsbereich.
Im Bereich der ambulanten Pflege wurde der Beitrags- und Aufsichtsprozess beim zuständigen Amt und die zweckkonforme Verwendung bei verschiedenen Spitex-Organisationen geprüft.
Mit der zunehmenden Digitalisierung erhöhen sich automatisch auch die Risiken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Die Informatikprüfer/Innen haben verschiedene Prüfungen sowohl bezüglich Strukturen, Digitalisierungsprojekte wie auch im Bereich der technischen Sicherheit durchgeführt.
Neben den Projektprüfungen im Hoch- und Tiefbau haben die Bauprüfer auch Querschnitts- und Prozessprüfungen von übergeordneter Bedeutung durchgeführt und Optimierungspotenzial aufgezeigt.
Abschluss- und Finanzaufsichtsprüfungen
Abschluss- und Finanzaufsichtsprüfungen Ressourceneinsatz
Die Finanzkontrolle beschäftigte im Durchschnitt 21.8 Mitarbeitende (Plan: 24 Vollzeitstellen). Die Fluktuation lag im Rahmen der Erwartungen. Der Fachkräftemängel führte dazu, dass die offenen Stellen nur mit Verzögerungen wiederbesetzt werden konnten. Rund 72 % der Ressourcen wurden für Finanzaufsichtsprüfungen und rund 28 % für Abschlussprüfungen eingesetzt.
Total wurden 137 Prüfungsberichte erstellt. 105 Berichte betrafen den Kanton, 18 die kantonalen Anstalten und 14 die Mandate.
In Zusammenhang mit der anstehenden Pensionierung des Vorstehers der Finanzkontrolle per 31.12.2025 wurde dessen Stelle im September 2024 ausgeschrieben. Das Finanzkontrollgremium wird dem Grossen Rat in der Juni-Session 2025 eine Nachfolgerin/einen Nachfolger zur Wahl vorschlagen.
Ressourcenallokation Finanzaufsichts- und Abschlussprüfungen
Zahlen & Fakten
-
137
Prüfberichte
-
39
Mio. Sparpotenzial
-
-4
Mio. Ergebnis
-
22
Mitarbeitende
Highlights
Abrechnung von Kleinstbeträgen
Spesenverordnung Regierungsrat
Mehr erfahren:
Erster Jahresabschluss auf SAP
Prüfung Jahresrechnung 2023
Mehr erfahren:
Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben
Geplante Übertragung Spitalstandort Zweisimmen
Mehr erfahren:
Verwaltungsgericht verpflichtet BLS zur Offenlegung
Subventionsskandal BLS AG
Mehr erfahren:
Gericht und Gutachten bestätigen Verlässlichkeit der Finanzkontrolle
Kies- Deponiewesen, Gurtenfestival AG und Steuerverwaltung
Mehr erfahren:
Abschlussprüfungen
Abschlussprüfungen Kanton
Kanton Bern
Die Abschlussprüfung beim Kanton erfolgte für die Jahresrechnung per 31.12.2023 nach den gesetzlichen Vorgaben und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH).
Die Prüfung der Jahresrechnung des Kantons per 31.12.2023 schloss die Finanzkontrolle mit ihrer Berichterstattung vom 20.03.2024 ab. Die Finanzkontrolle stellte drei Sachverhalte fest, die zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils führten (eingeschränktes Prüfungsurteil).
- Die fehlende Entnahme von CHF 160 Mio. aus dem SNB-Gewinnausschüttungsfonds stellte eine wesentliche Prüfungsdifferenz dar und beeinflusste das Gesamtbild der Ertragslage der Jahresrechnung per 31.12.2023. Bei Vornahme der Entnahme von CHF 160 Mio. hätte der Kanton einen Gewinn von CHF 146.7 Mio. anstelle des Verlusts von CHF -13.3 Mio. ausgewiesen.
- Aufgrund der teilweise nicht nachvollziehbaren Werteflüsse zwischen SAP HCM und SAP FI/CO konnte die Finanzkontrolle nicht beurteilen, ob der Personalaufwand in der Finanzbuchhaltung vollständig und korrekt abgebildet war. Ebenso konnte die Verlässlichkeit der Produkte und Produktegruppen nur bedingt beurteilt werden. In Anbetracht des Volumens und der vielschichtigen Transaktionen/Entschädigungen war die Ausgestaltung des Rechnungswesens und des Controllings bezüglich der Werteflüsse im Personalbereich nicht angemessen.
- Im Kanton werden die Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Investitionsrechnungen der Ämter sowie der Spezialfinanzierungen in Profit Center abgebildet. Verschiedene Posten und Salden der einzelnen Profit Center konnten nicht nachgewiesen werden. Zudem bestanden nur schwer nachvollziehbare Buchungen zwischen den Profit Center innerhalb eines Buchungskreises. Namentlich bei der Verwaltung von Geldspielmitteln bestand aus Sicht der Finanzkontrolle ein erhöhtes Risiko, dass mit der Buchungspraxis über Profit Center die gemäss Bundesgesetz über Geldspiele geforderte Trennung von 'Reingewinnen aus Geldspielen' und Staatsmitteln nicht vollumfänglich sichergestellt wurde. Folglich war es der Finanzkontrolle nicht möglich festzustellen, ob Anpassungen in den Profit Center und Spezialfinanzierungen erforderlich gewesen wären.
Trotz des eingeschränkten Prüfungsurteils empfahl die Finanzkontrolle, die Jahresrechnung per 31.12.2023 zu genehmigen.
Ressourcenallokation Abschlussprüfungen
Abschlussprüfungen Hochschulen
Kantonale Anstalten
Die Finanzkontrolle ist gemäss Gesetz Revisionsstelle der Universität, der Berner Fachhochschule (BFH) sowie der Pädagogische Hochschule (PHBern). Die Abschlussprüfungen der Hochschulen erfolgten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH). Im März 2024 hat die Finanzkontrolle über die Prüfungen der Jahresrechnung per 31.12.2023 Bericht erstattet. Der Regierungsrat hat die Revisionsberichte der Finanzkontrolle erhalten. Mit den umfassenden Berichten über die Prüfung der Jahresrechnung per 31.12.2023 wurden die Leitungsorgane der Hochschulen sowie die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) über die Prüfungsergebnisse informiert. Die Finanzkontrolle ist nach den jeweiligen Hochschulgesetzen verpflichtet, das finanzielle Risiko für den Kanton Bern zu beurteilen. Die Finanz- und Ertragslage der PHBern ist seit mehreren Jahren angespannt. Aufgrund verschiedener Ursachen hat sich das Ergebnis 2023 der PHBern wiederum verschlechtert, und eine nachhaltig positive Entwicklung der Eigenkapitalsituation dürfte sich aufgrund der aktuellen Situation als schwierig erweisen. Es besteht weiterhin ein finanzielles Risiko für den Kanton als Eigner.
Fast zwei Drittel der Ressourcen für die Abschlussprüfungen werden für die Jahresrechnung des Kantons aufgewendet. Für die Prüfung der Jahresrechnungen der vier Anstalten wird knapp ein Drittel der Ressourcen beansprucht.
Ressourcenallokation Abschlussprüfungen
Abschlussprüfungen Mandate
Die Finanzkontrolle ist bei verschiedenen Institutionen als Abschlussprüferin tätig. Revisionsstellenmandate werden von Organisationen angenommen, soweit ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Finanzkontrolle ist zurzeit bei 14 Organisationen gesetzliche, statutarische oder beauftragte Abschlussprüferin. Die Prüfungen erfolgen in der Regel nach dem Standard zur Eingeschränkten Revision oder nach dem Schweizer Prüfungsstandard 910 Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen.
Ressourcenallokation Abschlussprüfungen
Finanzaufsicht
Finanzaufsicht Allgemeines
Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit des Haushaltvollzugs der Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung sowie der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
Bei Organisationen und Personen, die Staatsbeiträge oder andere kantonale Leistungen empfangen, prüft die Finanzkontrolle die Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie die Zweckmässigkeit der Mittelverwendung.
Bei Organisationen und Personen, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden sowie bei kantonalen Beteiligungen, beschränkt sich die Finanzaufsicht auf die Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichts- und Controllingaufgaben durch die zuständigen kantonalen Stellen.
Rund 72 % der personellen Ressourcen der Finanzkontrolle werden für die Finanzaufsichtsprüfungen eingesetzt. Die Vielfallt der Aufgaben eines Kantons von Bau über Sicherheit, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Finanzen und Informatik bis hin zu einer Vielzahl von Subventionsempfangenden aus den unterschiedlichsten Branchen führt zu spannenden und anspruchsvollen Finanzaufsichtsprüfungen.
Der Ressourceneinsatz pro Direktion ist abhängig vom Risiko, dem jährlichen Prüfungsprogramm sowie von der Komplexität und dem Volumen der Finanzströme in den einzelnen Bereichen.
Ressourcenallokation Finanzaufsichtsprüfungen
Bau- und Verkehrsdirektion Verantwortlich für Hoch- und Tiefbauinfrastrukturen
Jährlich werden bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) mehrere Hundert Millionen Franken in Hoch- und Tiefbauinfrastrukturen investiert. 2024 hat die Finanzkontrolle 19 Prüfungsberichte zuhanden der BVD erstellt. Neben werteflussbezogenen Finanzaufsichtsprüfungen führte die Finanzkontrolle mehrere Bauprojekt- und Prozessprüfungen durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der BVD nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Substanzerhaltung Kunstbauten (TBA)
Aufgrund der Resultate früherer Prüfungen der Finanzkontrolle prüfte die Finanzkontrolle den Prozess 'Substanzerhaltung Kunstbauten' beim TBA.
Die Finanzkontrolle konnte beim nachhaltigen Unterhalt dieser sicherheitsrelevanten Infrastrukturen wesentliche Fortschritte erkennen (v.a. dank der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen). Die Projektumsetzungen kommen aber noch nicht im erforderlichen Ausmass voran. Es besteht die Gefahr, dass die Bugwelle der zu sanierenden Kunstbauten (insbesondere Brücken) kurz- und mittelfristig noch zu- statt abnimmt.
Mit einer Priorisierung und mit der entsprechenden Management Attention sollten die mängelbehafteten und sicherheitsrelevanten Bauwerke rascher saniert werden.
Mehrjahres- und Jahresunterhaltsplanung (AGG)
Die Finanzkontrolle unterzog die Abläufe, die Organisation und die Instrumente zur Erkennung des Unterhaltsbedarfs einer Beurteilung.
Dabei prüfte sie auch das Anreizsystem für die Nutzer und generell das Kosten-/Nutzenverhältnis von Unterhaltsmassnahmen. Insgesamt kam die Finanzkontrolle zu einem positiven Ergebnis. Optimierungspotenzial erkannte die Finanzkontrolle bei der Datenhaltung und -nutzung, um den Unterhalt noch gezielter steuern zu können.
Die Finanzkontrolle hat weiter festgestellt, dass das heutige Anreizsystem bei den Nutzern tendenziell zu zu hohen Ansprüchen führt, was Mehrkosten auslöst.
Sanierung Bützberg-, St. Urban- und Ringstrasse, Langenthal (TBA)
Im Grossraum Langenthal standen grössere Sanierungen der Kantonsstrassen an. Die Finanzkontrolle hat die Sanierungen Bützbergstrasse und St. Urbanstrasse (1. Etappe) sowie die Projektierungsphase der Sanierung Ringstrasse geprüft.
Die Finanzkontrolle beurteilt die Sanierungen bzw. deren Ausführungen als angemessen und gut. Verschiedene Strassenabschnitte übernahm der Kanton erst vor wenigen Jahren von der Gemeinde Langenthal. Die Finanzkontrolle empfahl dem TBA, Strassen nur dann zu übernehmen, wenn kein Sanierungsbedarf besteht.
In Bezug auf die Umsetzung der noch anstehenden Sanierung der Ringstrasse hat die Finanzkontrolle darauf hingewiesen, auf die Anwendung nicht zwingend notwendiger Standards zu verzichten, was zu Kosteneinsparungen führen könnte.
Gesamtsanierung Schule für Gestaltung, Schänzlihalde 31, Bern (AGG)
Die Schule für Gestaltung (SfG) ist eine kantonale Berufsschule für gestalterische und kunstgewerbliche Berufe, deren rund 55-jähriger Hauptstandort Schänzlihalde Bern gesamtsaniert werden soll.
Die Finanzkontrolle hat in Bezug auf den Bedarf, die Kosten und damit zusammenhängend die Wirtschaftlichkeit auf verschiedene Risiken und Optimierungspotenziale hingewiesen. Die Kosten der Sanierung stiegen u.a. durch nutzerseitige Ansprüche von ursprünglich CHF 50 Mio. um rund 50 % auf CHF 75 Mio. Dazu kommen Provisoriumskosten von jährlich rund CHF 5.5 Mio.
Die Finanzkontrolle wies auf das Fehlen einer verantwortlichen Instanz hin, welche auf nicht notwendige Ansprüche hinweist. Zudem sollten vermehrt Kostenobergrenzen gesetzt und umgesetzt werden. Kostendämpfend würde zudem eine Raumkostenverrechnung an die Nutzer wirken.
Der Entscheid, die sanierte Schänzlihalde für die Gymnasien Kirchenfeld und Neufeld zwischenzunutzen, erachtete die Finanzkontrolle als langfristig möglicherweise teuer, da sie eine kostenintensive Mietlösung für eine provisorische Unterbringung der SfG im Bernapark Deisswil nach sich zieht. Zudem hat die Finanzkontrolle Fragen zur Methodik der Schülerplanungen der BKD aufgeworfen.
Baurevision Polizeizentrum Niederwangen (AGG)
Die Bauausführung zum neuen Polizeizentrum (PZB), welches nach aktuellem Stand rund CHF 370 Mio. kosten soll, startete im dritten Quartal 2023.
Neben baugrundbedingten Verzögerungen stellte die Finanzkontrolle Optimierungspotenzial bei der Bedarfsplanung fest. Zudem thematisierte sie die Kostensteigerung (CHF 100 Mio. im Vergleich zu den Vorgaben im Projektwettbewerb) und Anforderungen an das neu zu erstellende Rechenzentrum im PZB.
Die Finanzkontrolle konnte verschiedene Empfehlungen im Zusammenhang mit der Projektumsetzung adressieren.
Bildungs- und Kulturdirektion Dynamisches Umfeld von Volks- bis Hochschulen sowie im Kulturbereich
Die Finanzkontrolle hat 2024 16 Prüfungsberichte für die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) erstellt. Die Prüfungen erfolgten bei allen grösseren Ämtern der Direktion sowie bei vier Mittel- und Berufsschulen. Die jährlich stattfindende Prüfung des vor allem mit Geldspielmitteln alimentierten Kulturförderungsfonds führte zu einer Einschränkung im Berichtsurteil.
Aus den Prüfungen im Bereich der BKD nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Besondere Volksschule und besondere Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche (AKVB und DIJ-KJA)
Die Finanzkontrolle hat bei der BKD, der DIJ sowie bei einem Staatsbeitragsempfänger (Stiftung Aarhus) eine Prüfung der Bereiche besondere Volksschule und besondere Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt.
2023 erhielt die Stiftung Aarhus für ihre Leistungen vom Kanton Bern Abgeltungen von rund CHF 17 Mio. Bei den Ämtern standen die Prozesse Beitragsgewährung, Beitragsabrechnung und Zahlungsströme im Prüfungsfokus. Nebst kleineren Optimierungen gilt es die unterschiedliche Definition der Infrastruktur und deren Abgeltung einheitlich zu regeln.
Beim KJA und dem AKVB werden derzeit auch Mobilien abgegolten, während diese beim AIS nicht Bestandteil der Infrastruktur sind. Die unterschiedliche Definition bzw. Umfang des Infrastrukturanteils führt bei den Staatsbeitragsempfängern zu Unklarheiten und Mehraufwand. Es besteht das Risiko, dass die Beitragsempfänger aufgrund der Komplexität die Abrechnungen nicht korrekt erstellen.
Aus Sicht der Finanzkontrolle und im Sinne einer besseren Kundenorientierung sind gemeinsame Lösungen und ein abgestimmtes Vorgehen der involvierten Ämter anzustreben.
Staatsbeitragsprüfung Bernisches Historisches Museum (AK)
Die Finanzkontrolle hat beim Amt für Kultur (AK) eine Finanzaufsichtsprüfung sowie bei der Stiftung Bernisches Historisches Museum (BHM) eine Staatsbeitragsprüfung durchgeführt.
Beim AK stand der Beitragsprozess am Beispiel des BHM sowie die Einhaltung der Public Corporate Governance (PCG) Richtlinien im Fokus. Die Staatsbeitragsprüfung beim BHM konzentrierte sich auf die Beurteilung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit sowie der Zweckmässigkeit der Mittelverwendung.
Die Prüfungshandlungen beim BHM hinterliessen einen positiven Gesamteindruck. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und schriftlich festgehalten. Im Bereich des Beteiligungscontrollings stellte die Finanzkontrolle Optimierungsbedarf fest. Sie empfahl eine Trennung der Rollen als Eigner und Besteller/Aufsicht.
Beitragsprozess ausserkantonal Studierende (AH)
Das Amt für Hochschulen (AH) nimmt die kantonalen Aufgaben im Hochschulbereich wahr. Der Kanton Bern leistete 2023 für Studierende aus dem Kanton Bern Beiträge im Umfang von CHF 34 Mio. an andere Universitätskantone sowie CHF 50 Mio. an ausserkantonale Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen.
Die Finanzkontrolle prüfte den Abrechnungsprozess beim AH und die implementierten Kontrollen. Im Bereich der Universitäten ist das AH aufgrund der zentralen Abwicklung zu einem gewissen Grad von der EDK bzw. dem Bundesamt für Statistik abhängig. Aus Sicht der Finanzkontrolle bestehen jedoch auch mit den vorhandenen Informationen Möglichkeiten zur effektiveren und effizienteren Durchführung der Kontrollen seitens AH.
Die Abrechnung der Fachhochschul-Beiträge zieht aufgrund der dezentralen Abwicklung einen hohen Aufwand mit manuellen Überträgen mit sich. Die Bestrebungen auf Stufe Erziehungsdirektorenkonferenz zur Digitalisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung des Prozesses sind zu unterstützen.
Direktion für Inneres und Justiz Vielfalt an Dienstleistungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) verfügt über ein breites Dienstleistungsangebot. Entsprechend vielgestaltig zeichnet sich die Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle aus. Neben der jährlich im Prüfungsfokus liegenden Ausrichtung von Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen beim Amt für Sozialversicherungen führt die Finanzkontrolle rotierend Finanzaufsichtsprüfungen bei den zentralen und dezentralen Verwaltungsstellen durch. 2024 hat die Finanzkontrolle 10 Prüfungsberichte zuhanden der DIJ erstellt.
Aus den Prüfungen im Bereich der DIJ nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Ortsplanungsrevision (AGR)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist u.a. zuständig für die Ortsplanungsrevisionen. Aufgrund verschiedener externer und interner Faktoren hat sich die Abwicklung der Geschäfte verzögert, was zu Unzufriedenheit bei den betroffenen Gemeinden geführt hat.
Die Finanzkontrolle konnte feststellen, dass die eingeleiteten Massnahmen zur Verkürzung der Planerlassverfahren Wirkung erzielt haben. Die Zahl der abgeschlossenen Geschäfte verblieb jedoch weiterhin unter dem Niveau der Geschäftseingänge, was sich negativ auf die Pendenzen, Fristen und Kundenzufriedenheit auswirkt.
Die Finanzkontrolle konnte auf Risiken und Optimierungspotenzial im Bereich der digitalen Geschäftsabwicklung hinweisen.
Prüfung Revisorate (KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Die KESB handelt immer dann, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht mehr gewährleisten können. Sie klärt die Situation ab, trifft Entscheidungen und kann Schutzmassnahmen anordnen und überwachen.
Die Prüfung 2024 wurde an den jeweiligen Standorten der KESB Seeland, der KESB Emmental und der KESB Mittelland Nord durchgeführt. Die KESB besteht nun seit mehr als 10 Jahren. In dieser Zeit konnten Erfahrungen in der Umsetzung der Gesetzgebung gesammelt und die Prozesse optimiert und auch z.T. vereinheitlicht werden. An der Organisationsstruktur der KESB wurden hingegen keine grossen Änderungen bzw. Anpassungen vollzogen. Weiterhin besteht bei jedem der 11 Kreise ein Behördensekretariat mit den Einheiten Sozialjuristischer Dienst, Kanzlei und Revisorat.
Die Finanzkontrolle stellte fest, dass diese Form der Organisation auch einen grossen Spielraum bei der Handhabung der Prozesse und deren Individualisierung zulässt, obwohl die Kernprozesse an allen Standorten grundsätzlich identisch sind. Trotz der zunehmenden Belastung der KESB durch neue Aufgaben und dem damit verbundenen zusätzlichen Ressourcenbedarf, sollte das bestehende Einsparungspotenzial bezüglich Standardisierungen und Zentralisierung von Aufgaben vertieft geprüft werden.
Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) – Umsetzung der Neuerungen Ergänzungsleistungen
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons besorgt den Aufgabenvollzug in der AHV sowie der Familienzulagen und Ergänzungsleistungen (EL). Unter die vom Kanton Bern übertragenen Aufgaben fallen u.a. die Festsetzung und Ausrichtung von EL zur AHV/IV.
Am 01.01.2021 trat die EL-Reform in Kraft. Wenn die Reform für die EL-Beziehenden zu einer Beitragskürzung führt, werden die Massnahmen gemäss Übergangsrecht erst ab 01.01.2024 angewendet. 2023 erhielt die AKB für die Ausrichtung der EL von Bund, Kanton und Gemeinden rund CHF 936 Mio. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte in einem Parallelaudit u.a. zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Bern und zwei weiteren kantonalen Finanzkontrollen bei den zuständigen Durchführungsstellen der Ergänzungsleistungen die korrekte Umsetzung der Neuerungen der EL-Reform.
Die Prüfung hinterliess einen positiven Gesamteindruck. Die AKB konnte die Neuerungen der EL-Reform korrekt umsetzen. Die Finanzkontrolle stellte bei der stichprobeweisen Prüfung der EL-Verfügungen der AKB keine systematischen Fehler fest.
Finanzdirektion Digitalisierung verändert Finanz- und Werteflüsse
2024 hat die Finanzkontrolle 19 Prüfungsberichte zuhanden der Finanzdirektion (FIN) erstellt. Die Finanzkontrolle führte Prüfungen bei der Steuerverwaltung (SV), der Finanzverwaltung (FV), beim Personalamt (PA) sowie beim Kantonalen Amt für Informatik und Organisation (KAIO) durch. Die Digitalisierungsprüfung hatte auch einen Fokus auf das KAIO.
Aus den Prüfungen im Bereich der FIN nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
SAP-Betrieb CCoE (FV)
Das neue ERP-System SAP KTBE ist seit Anfang 2023 in Betrieb. Den Fachbetrieb stellt das Customer Center of Expertise (CCoE SAP) sicher. Die Organisation konnte sich etablieren und kann den SAP-Betrieb angemessen sicherstellen.
Die Finanzkontrolle stellte einige Aspekte mit Handlungsbedarf fest, z.B. im Zusammenhang mit der internen Organisation und der relativ hohen Zahl von beschäftigten Dritt-Dienstleistern mit entsprechendem Kosteneinsparungspotenzial. Weiter machte die Finanzkontrolle Empfehlungen zur punktuellen Verbesserung der Informationssicherheit.
Penetrationstest TaxMe-Online NP (SV)
Die Finanzkontrolle führt im Rahmen ihrer Bemühungen zur Verbesserung der Informationssicherheit bzw. zur Erkennung und Reduzierung von Risiken und Schwachstellen in kantonalen IT-Systemen technische Sicherheitsprüfungen durch.
In Zusammenarbeit mit einem externen Partner wurde im Mai 2024 bei der Steuerverwaltung die Applikation ‘TaxMe Online NP’ einem Penetration-Test unterzogen. Insgesamt wurden 11 Befunde aufgezeigt. Zusammenfassend kommt die Finanzkontrolle zum Schluss, dass die Mängel nicht hochkritisch sind und die Applikation TaxMe-Online NP insgesamt angemessen abgesichert ist.
Die Feststellungen zeigen jedoch Handlungsfelder sowie Optimierungspotenzial auf und werden durch die Steuerverwaltung angegangen.
Architekturmanagement (KAIO)
Die Schaffung eines IT-Architekturmanagements resp. einer stringenten Unternehmensarchitektur ist ein wichtiges Instrument eines effektiven und effizienten IT-Betriebs.
Die Finanzkontrolle hat diesen wichtigen Bereich einer Überprüfung unterzogen. Positiv zu vermerken gilt es, dass ein (Unternehmens-)Architekturmanagement besteht und grosses Engagement spürbar ist. Die Wirkung ist aber noch optimierungsbedürftig, da es u.a. über wenig Kompetenzen verfügt. Die heterogene Organisation der Informatik in der Kantonsverwaltung machen Standardisierungsbemühungen schwerfällig, das Applikationsportfolio ist nach wie vor weitläufig und unübersichtlich.
Die mit Einführung von SAP erhoffte Konsolidierung von Services innerhalb von SAP hat noch kaum stattgefunden.
Erbschafts-/Schenkungs- sowie Nach- und Strafsteuern (SV)
Die Finanzkontrolle konnte der Steuerverwaltung eine gute Aufgabenumsetzung attestieren. Das neue IKS-Konzept im Finanzbereich erachtet die Finanzkontrolle als zielführend.
Wie an anderen Stellen bei der Steuerverwaltung könnte auch beim geprüften Bereich Erbschafts-/Schenkungs- und Straf-/Nachsteuern mit zunehmender Digitalisierung das bestehende Effizienzsteigerungspotenzial besser ausgeschöpft werden.
Zudem konnte aufgezeigt werden, dass die Gebührenanwendung bei den straflosen Selbstanzeigen und generell bei den geprüften Bereichen optimierungsfähig ist.
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Umfeld mit grossen Herausforderungen und Veränderungen
2024 hat die Finanzkontrolle 12 Prüfungsberichte zuhanden der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erstellt. Im Gesundheitsamt lag der Schwerpunkt der Prüfungen auf dem Bereich der ambulanten Pflege. Im Amt für Integration und Soziales führte die Finanzkontrolle neben einer Prüfung im Flüchtlingsbereich eine Prüfung im Bereich der Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der GSI nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Ambulante Pflege durch Spitex-Organisationen (GA)
Die Finanzkontrolle hat beim Gesundheitsamt den Beitragsprozess für die Abgeltungen der ambulanten Pflege geprüft und bei drei Spitex-Organisationen die zweckkonforme Verwendung der von der öffentlichen Hand gewährten Beiträge beurteilt. Die Prüfungen bei den Spitex-Organisationen ergaben durchwegs einen positiven Eindruck und nur geringfügiges Optimierungspotenzial.
Die Prüfung beim Gesundheitsamt zeigte im formellen Bereich sowie bei der Berechnung der Normkosten noch Optimierungspotenzial. Durch die jährlich ansteigenden Kosten in der ambulanten Pflege und einer fehlenden Anpassung der gesetzlich festgelegten Anteile der Krankenversicherer nehmen die Restkosten, welche die Kantone tragen, stetig zu. Dies könnte dem ursprünglichen politischen Willen bei der Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen und Kantone widersprechen.
Eine Analyse der Finanzkontrolle ergab zudem ein Sparpotenzial für den Kanton bei der Entschädigung der Leistungen von pflegenden Angehörigen.
Asyl- und Flüchtlingsbereich des AIS (AIS)
Das AIS zahlt im Asyl- und Flüchtlingswesen jährlich rund CHF 320 Mio. Kantons- und Bundesmittel aus. Auch wenn der Kanton nur für CHF 16 Mio. dieser Kosten aufkommt, verantwortet er die korrekte Abwicklung der gesamten Mittel.
Die aktuelle Prüfung der Finanzkontrolle ergab insbesondere Optimierungspotenzial im internen Kontrollsystem (IKS) sowie bei der Aufsicht des Asyl- und Flüchtlingswesens. Das AIS setzt mit hohem Engagement alles daran, dass die Kontrollen im Asyl- und Flüchtlingswesen verbessert werden. Entsprechende Arbeiten sind im Gange. Bis zur Umsetzung besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Partnerorganisationen insbesondere aufgrund der verbesserungsfähigen Kontrollen, die Situation zu Ungunsten des Kantons ausnutzen könnten.
Zudem besteht das Risiko, dass die bestehenden Mängel, beispielsweise aufgrund neuer Krisen und wegen zu knappen personellen Ressourcen, noch auf längere Sicht nicht behoben werden. Für den Kanton besteht ein finanzielles Risiko und ein Reputationsrisiko.
Projektprüfung NFFS (AIS)
Die Finanzkontrolle hat auf Anfrage der GSI eine zusätzliche Finanzaufsichtsprüfung zur Entwicklung/Einführung des 'Neuen Fallführungssystems Sozialhilfe' (NFFS) bezüglich Beurteilung der Programm- und Projektführung und des aktuellen Programmstatus durchgeführt.
Die Finanzkontrolle hatte bereits 2023 eine Prüfung zum Programm NFFS vorgenommen. In der Prüfung 2024 sieht die Finanzkontrolle die Prüfungsresultate aus dem Vorjahr insgesamt bestätigt. Sowohl die Programm- wie die Projektführung machten über alles gesehen einen guten Eindruck. Das Programm konnte innerhalb der letzten 18 Monate bedeutende Fortschritte erzielen und wichtige Meilensteine erreichen. Bislang hat die Programmführung zudem die Risiken gut gemanagt. Diese sind aber nicht kleiner geworden und ein Grossteil dieser Risiken könnten sich im 2025/26 ggf. negativ bemerkbar machen.
Der Zeitplan mit der Fertigentwicklung der ersten Version, den darauffolgenden Einführungen bei den Sozialdiensten und den parallel vorgesehenen Applikationsweiterentwicklungen ist sehr ambitiös. Mit Entflechtungen und Priorisierungen bei den Weiterentwicklungen sowie verstärkten Szenarienplanungen könnte den Risiken noch besser begegnet werden.
Bei der Einführungsunterstützung für die Gemeindesozialdienste hat die Finanzkontrolle Empfehlungen für ein wirkungsvolleres Vorgehen abgegeben.
Sicherheitsdirektion Schutz und Sicherheit der Öffentlichkeit
2024 hat die Finanzkontrolle 9 Prüfungsberichte zuhanden der Sicherheitsdirektion (SID) erstellt. Drei Prüfungsberichte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Lotterie- resp. Sportfonds verfasst. Weiter führte die Finanzkontrolle Prüfungen bei der Kantonspolizei (KAPO) und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der SID nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Rechenzentrum der Kantonspolizei (Kapo)
Die Bedag Informatik AG stellt für den gesamten Kanton den Applikationsbetrieb in ihrem Rechenzentrum (RZ) sicher. Ausnahme ist die Kapo, welche ein eigenes RZ betreibt. Die Führung eines RZ gehört nicht zum Grundauftrag der Kapo.
Die Finanzkontrolle hat im Rahmen ihrer gemeinsam mit der Datenschutzaufsichtsstelle durchgeführten Prüfung bei der eingesetzten RZ-Infrastruktur und der Resilienz gegenüber Ausfällen Vorbehalte vorgebracht. Neben der Empfehlung zum unmittelbaren Beheben von Defiziten hat sie Vorschläge hinsichtlich des Neubaus resp. Umzug des Rechenzentrums in das neue Polizeizentrum gemacht.
Leistungserfassung und -fakturierung der Schifffahrt (SVSA)
Die Prüfung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) fokussierte sich auf das Inkasso der Schiffsteuern, die Schiffsprüfungen/Schiffsführerprüfungen und die Vermietung von Schiffsliegeplätzen.
Dabei konnte die Finanzkontrolle einen positiven Eindruck über die Prozesse und Kontrollen gewinnen. Empfehlungen gab sie u.a. zur zu hohen Anzahl an pendenten Schiffsprüfungen ab und zum Prozess des Gebühreninkassos bei den Schiffs- und Schiffsführerprüfungen.
Lotterie- und Sportfondsprüfungen (GS)
Nach Art. 52 des Kantonalen Geldspielgesetzes (KGSG) überprüft die Finanzkontrolle die Verwendung der Lotteriegelder nach den Vorschriften der Gesetzgebung über die Finanzaufsicht.
Im Rahmen des Prüfungsauftrags hat die Finanzkontrolle die Jahresrechnungen des Lotterie- und Sportfonds bei der SID und jene des Kulturförderungsfonds bei der BKD geprüft. In ihren Berichten zur Jahresrechnungen per 31.12.2023 der drei Fonds zuhanden des Grossen Rats hielt die Finanzkontrolle fest, dass nach ihrer Beurteilung diese mit Ausnahme einer Einschränkung den kantonalen Gesetzen entsprechen. Trotz der Einschränkung empfahl die Finanzkontrolle dem Grossen Rat, die Jahresrechnungen zu genehmigen, da die möglichen falschen Darstellungen aus Sicht der Finanzkontrolle das vermittelte Gesamtbild nicht grundlegend verändern.
Neben der Prüfung der Finanzaufstellungen hatte die Finanzkontrolle stichprobenweise einzelne Gesuchdossiers bezüglich der Einhaltung von Gesetz, Verordnung und Richtlinien überprüft. Die überwiegende Mehrheit der geprüften Dossiers war nachvollziehbar und vollständig dokumentiert. Die gewährten Beiträge entsprachen den Vorgaben der massgebenden Gesetze und der Verordnungen. Die Prüfungsfeststellungen bzw. Optimierungspotenziale waren vor allem formeller Natur.
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Breites Themenfeld von Wirtschaft, Lebensmittelsicherheit bis Energie
2024 hat die Finanzkontrolle 5 Prüfungsberichte zuhanden der Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion (WEU) erstellt. Die WEU deckt die Bereiche Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Energie, Umwelt, Land- und Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei, Veterinärwesen sowie Lebensmittelsicherheit ab. Die Finanzkontrolle führte Prüfungen beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), dem Amt für Wirtschaft (AWI) sowie dem kantonalen Laboratorium (KL) durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der WEU nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Standortförderung (AWI)
Aufgrund der Risikobeurteilung führte die Finanzkontrolle ihre Prüfungsarbeit beim Amt für Wirtschaft (AWI) schwergewichtig in den Bereichen Beiträge an private Unternehmen, Promotionslandverkäufe, Beherbergungsabgaben, Sachaufwand, Personal und Kantonswechsel Moutier durch. Zudem wurde der Investitionsbeitrag ‘Neue Festhalle Bern’ geprüft. Die Prüfung ergab einen positiven Gesamteindruck.
Gestützt auf das Wirtschaftsförderungsgesetz vermittelt das AWI Kantonsland an Unternehmen. Das AWI stützt sich bei der Einholung des Vermittlungsauftrags sowie bei seinen Verhandlungen mit den Käufern bezüglich der Bewertung der Grundstücke nur auf Gutachten der Steuerverwaltung. Diese sind teilweise mehrere Jahre alt.
Die Finanzkontrolle hat dem AWI empfohlen, anstelle von Verkäufen, künftig das Land nur im Baurecht abzugeben. Das AWI sieht vor, den Prozess grundsätzlich zu überarbeiten und die Empfehlungen der Finanzkontrolle zu berücksichtigen.
Kantonales Laboratorium (KL)
Das Kantonale Laboratorium (KL) vollzieht das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie die kantonalen Vorgaben zum Lebensmittelgesetz. Es ist u.a. zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln, Lebensmittelbetrieben, Gebrauchsgegenständen, Kosmetika, Spielzeuge, Bade- und Trinkwasser.
Aufgrund der Risikobeurteilung führte die Finanzkontrolle ihre Prüfungsarbeit schwergewichtig in den Bereichen Lebensmittelkontrollen, Leistungserfassung und Fakturierung, Schnittstellenabstimmung sowie Personal und Finanzen durch. Die vom KL durchgeführten Kontrollen (Labor und Inspektionen) sind ein Massengeschäft. Die Finanzkontrolle hat von den Leistungen des KL einen guten Eindruck erhalten.
Dem KL konnte die Finanzkontrolle Optimierungsmöglichkeiten im Bereich des Internen Kontrollsystems sowie der periodischen Überprüfung der Gebühren adressieren.
Umsetzung neues Energiegesetz (AUE)
Das revidierte kantonale Energiegesetz (KEnG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es unterstützt massgeblich die Zielerreichung der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von 2015. Dabei setzt das KEnG vermehrt auf Anreize statt Vorschriften. Die Massnahmen des KEnG zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Aufgrund der Risikobeurteilung führte die Finanzkontrolle ihre Prüfungsarbeit schwergewichtig im Bereich Förderbeiträge gemäss kantonalem Energiegesetz und der dazu eingesetzten IT-Applikation ‘SUBENE‘ durch. Für das Jahr 2023 wurden insgesamt 6’818 Gesuche durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) bearbeitet. Die Finanzflüsse und Abrechnungen mit dem Bund sind komplex und fehleranfällig.
Die Finanzkontrolle konnte dem AUE verschiedene Optimierungsmöglichkeiten in den Bereichen Internes Kontrollsystem, Verbuchungsmethodik und Abgrenzungen sowie Informationsanforderungen für Gesuchsteller aufzeigen. Die Abwicklung der Förderbeiträge mit ‘SUBENE’ zeigte Mängel in organisatorischer wie prozessualer Hinsicht auf. Die Mitarbeitenden des AUE erbringen in einem anspruchsvollen Umfeld gute Arbeit.
Staatskanzlei Stabsstelle mit vielfältigen Aufgaben
Die 2024 geplante Finanzaufsichtsprüfung bei der Staatskanzlei (STA) musste aufgrund eines Ressourcenengpasses bei der Finanzkontrolle auf 2025 verschoben werden.
Die Finanzkontrolle führte eine projektbezogene Querschnittsprüfung Digitalisierung durch. Die Staatskanzlei mit der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung (GDV) war sowohl hinsichtlich der strategischen Gesamtverantwortung bei der kantonalen Digitalisierung wie auch mit dem Projekt Portal und E-Services von dieser Prüfung direkt betroffen.
Digitalisierungsprüfung (FIN-KAIO, DIJ-AGR, SID-SVSA, STA-GDV)
Die Finanzkontrolle hat bei verschiedenen Direktionen eine Prüfung zur digitalen Transformation durchgeführt. Die Prüfung setzt auf der Digitalisierungsprüfung 2023 auf, welche schwerpunktmässig die übergeordneten Strukturen und Rahmenbedingungen beurteilte. Die Prüfung 2024 fokussierte auf einzelne wichtige Projekte aus dem Digitalisierungsportfolio.
Dabei stellte sie u.a. Optimierungspotenzial hinsichtlich wichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) oder zu langer Projektdauer und wenig ausgeprägter Kundenorientierung fest. Die Ziele und die Organisation/Strukturen im Bereich der Digitalisierung sollten verbessert werden.
Justiz Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft sind unabhängig und verwalten sich selbst
Die Justiz (JUS) teilt sich organisatorisch in die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft ein. Die Stabsstelle Ressourcen der Justizverwaltungsleitung ist unter anderem für die übergreifenden Finanzprozesse zuständig. 2024 hat die Finanzkontrolle fünf Prüfungsberichte zuhanden der JUS erstellt.
Aus den Prüfungen im Bereich der JUS nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (STAW)
Die Finanzkontrolle hat bei der JugA EO eine Finanzaufsichtsprüfung in den Bereichen Bussen-, Gebühren- und Unterhaltsbeitragsverrechnung sowie flüssige Mittel und Personaladministration vorgenommen.
Aufgrund der durchgeführten Prüfungshandlungen kommt die Finanzkontrolle insgesamt zur Einschätzung, dass die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und Rechnungslegung gewährleistet ist. Der Haushaltsvollzug hinterlässt einen positiven Gesamteindruck. Optimierungen ergeben sich im Zusammenhang mit der Einhaltung der Frist zur Überprüfung von Unterhaltsbeiträgen sowie der dezentralen Debitorenbewirtschaftung.
Busseninkasso (JL)
Seit der Umstellung auf SAP am 01.01.2023 können verschiedene, bisher automatisierte Abläufe seitens der Abteilung Busseninkasso der Stabstelle für Ressourcen (SSR) nicht mehr durchgeführt werden. Es besteht die Gefahr, dass zahlreiche rechtskräftige Bussen und Geldstrafen infolge des Prozessunterbruchs bei der SSR oder bei nachgelagerten Organisationseinheiten (Steuerverwaltung oder Amt für Justizvollzug) verjähren werden.
Die Finanzkontrolle hat den Stand der Arbeiten/Risiken 2024 erneut einer Prüfung unterzogen. Die Finanzkontrolle kommt zum Schluss, dass dank einem sehr hohen Engagement der Mitarbeitenden der SSR das Tagesgeschäft, d.h. Zuweisung von Zahlungseingängen sowie die Vornahme von Mahnläufen, à jour gehalten werden kann. Weitere geplante Verbesserungen konnten bisher jedoch nicht erzielt werden. Die Systemunterstützung ist weiterhin als mangelhaft zu beurteilen. Bis die geplanten Massnahmen für eine nachhaltige Lösung umgesetzt werden, dürfte es noch Jahre dauern.
Die Finanzkontrolle erachtet das Risiko weiterhin als hoch, dass verurteilte Straftäter und rechtskräftig gebüsste Personen ihrer Strafe entgehen. Die damit zusammenhängenden finanziellen und Reputationsrisiken für den Kanton Bern sind als hoch einzustufen.
Übergreifende Themen
Whistleblowing Meldestelle für Missstände
Die Meldestelle für Missstände ist bei der Finanzkontrolle angegliedert. Das Instrument der Whistleblowingstelle ist nur eines von zahlreichen Instrumenten der kantonalen Verwaltung zur Minimierung von Risiken. Im Rahmen der Revision des Kantonalen Finanzkontrollgesetzes per 01.01.2023 wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Finanzkontrolle auch als Meldestelle für Missstände von kantonalen Anstalten bezeichnet werden kann. Seit Herbst 2024 übernimmt die Finanzkontrolle diese Aufgabe für alle drei kantonalen Hochschulen (Universität, Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule).
Im vierten Quartal hat die Finanzkontrolle ein neues elektronisches Meldesystem eingeführt. Die eingegangenen Meldungen zeigen auf, dass dank der vom Kanton geschaffenen Meldestelle im Interesse der Verwaltung und Hochschulen zusätzlich Mehrwerte geschaffen und Risiken im finanziellen Bereich reduziert werden konnten. 2024 sind total 17 Meldungen eingegangen:
Entwicklung Anzahl Meldungen 2019 - 2024
Generieren von Mehrwerten Wirkung der Finanzkontrolle
Neben den gesetzlichen Aufgaben wie das Prüfen der Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Rechtmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es für die Finanzkontrolle ein wichtiges Anliegen, für die geprüften Einheiten Mehrwerte und Kundennutzen zu generieren. Die Finanzkontrolle hält die wesentlichen Mehrwerte sowohl in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht in einem Wirkungscontrolling fest. 2024 konnte die Finanzkontrolle sowohl qualitativ wie auch bezüglich Summe eine hohe Wirkung erzielen. Die hohe Qualität der Arbeiten der Finanzkontrolle als oberste Finanzaufsichtsbehörde wurde 2024 durch verschiedene Gerichtsurteile und Expertengutachten bestätigt.
Das geschätzte ordentliche Sparpotenzial (Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge) beträgt rund CHF 39 Mio. (auf Jahresbasis). Wiederkehrende Einsparungen aus Prüfungsfeststellungen der Vorjahre sowie wesentliche aber nicht abschliessend quantifizierbare Beträge aus Optimierungsmassnahmen sind im erwähnten Betrag nicht enthalten.
Die effektive Höhe der realisierten Optimierungen ist im Wesentlichen von den zu treffenden Massnahmen und vom Zeitpunkt der Umsetzung der zuständigen Stellen abhängig.
Entwicklung Sparpotenzial 2019 - 2024
Zusammenarbeit Grosser Rat, Aufsichtskommissionen, Regierungsrat und Justizverwaltungsleitung
Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie unterstützt gleichermassen den Grossen Rat und insbesondere die Aufsichtskommissionen, den Regierungsrat und die Justiz. Basierend auf Vertrauen und Akzeptanz schafft die Finanzkontrolle neben Sicherheit auch Mehrwerte.
Grosser Rat
Der Grosse Rat des Kantons (Legislative) ist zusammen mit dem Regierungsrat (Exekutive) sowohl Auftraggeber der Finanzkontrolle, Wahlgremium der Vorsteherin/des Vorstehers der Finanzkontrolle sowie Adressat von Berichterstattungen. Die Finanzkontrolle orientiert den Grossen Rat mit dem vorliegenden Bericht jährlich über ihre Tätigkeit. Ausserdem gibt die Finanzkontrolle jährlich dem Grossen Rat im Rahmen der Abschlussprüfung eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung ab.
Finanzkontrollgremium
Dem Finanzkontrollgremium gehören die Präsidentin oder der Präsident der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission, die Finanzdirektorin oder der Finanzdirektor, ein weiteres Mitglied des Regierungsrates und die Vorsteherin oder der Vorsteher der Finanzkontrolle an.
Aufsichtskommissionen
Die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission sind bedeutende Partner der Finanzkontrolle. Die Finanzkommission ist die Aufsichtsbehörde für die Vorsteherin/den Vorsteher der Finanzkontrolle. Sie beauftragt eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung der Besonderen Rechnung der Finanzkontrolle. Zudem führt die Präsidentin/der Präsident der Finanzkommission auch den Vorsitz im Finanzkontrollgremium. Die Finanzkontrolle informiert die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission quartalsweise über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit sowie die Justizkommission, wenn sie betroffen ist.
Regierungsrat
Die Finanzkontrolle erstattet dem Regierungsrat Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen im Auftrag des Regierungsrates und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung.
Justizverwaltungsleitung
Die Finanzkontrolle erstattet der Justizverwaltungsleitung und der Justizkommission, sofern sie betroffen sind, Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung, Ergebnisse von Sonderprüfungen und über Prüfungsfeststellungen von hoher Wesentlichkeit im Rahmen der Quartalsberichterstattung.
Wir über uns Verlässlichkeit schafft Vertrauen
9 Frauen und 15 Männer sind per 31.12.2024 bei der Finanzkontrolle beschäftigt. Die Frauenquote beträgt 37.5 %.
Der Personalaufwand ist 2024 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist einerseits auf die teuerungsbedingten Lohnerhöhungen sowie den leicht höheren Personalbestand zurückzuführen. 2024 konnten bei den Hochschulen aufgrund eines Ressourcenengpasses bei der Finanzkontrolle weniger Institutsprüfungen durchgeführt werden, wodurch sich der Ertrag reduzierte. Der Aufwandüberschuss liegt immer noch unter dem Geschäftsjahr 2020 und deutlich unter dem Budget:
Entwicklung Jahresergebnis
in TCHF
Verlängerung der Zulassung als Revisionsexpertin RAB
Mit Verfügung vom 19.09.2024 hat die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) das Gesuch der Finanzkontrolle um Erneuerung der Zulassung als Revisionsexpertin gutgeheissen. Die Finanzkontrolle erfüllt somit die hohen Qualitätsanforderungen der RAB und bleibt weiterhin bis 20.01.2030 im Revisionsaufsichtsregister eingetragen.
Jahresbericht online ansehen
https://taetigkeitsbericht.finanzkontrolle.be.ch/de/2025/
Impressum
Realisiert von Zeix AG (www.zeix.com/jahresbericht)
2024