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Prüfungsrecht bei der Steuerverwaltung bestätigt

Die Finanzdirektion hat 2023 aufgrund einer Feststellung der Finanzkontrolle mit Wesentlichkeit ‘hoch’ eine Administrativuntersuchung bei der Steuerverwaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind im Mai 2024 der Finanzkommission und der Finanzkontrolle vorgestellt worden. Der von der Finanzdirektion beauftrage Sachverständige widersprach der Beurteilung der Finanzkontrolle. 

Die Finanzkontrolle und die Finanzkommission hegten Zweifel an der Glaubwürdigkeit/Richtigkeit dieses Gutachtens. Die von der Finanzkommission bei drei renommierten Experten in Auftrag gegebenen Zweitgutachten liegen der Finanzkontrolle seit 12.12.2024 vor. Sie bestätigen in allen Punkten die hohe Qualität und Verlässlichkeit der Arbeiten der Finanzkontrolle. Das Gutachten der Administrativuntersuchung sowie das Vorgehen und Verhalten der Steuerverwaltung in diesem Sachverhalt werden deutlich kritisiert. Die von der Steuerverwaltung verweigerte Mitwirkungspflicht sei gesetzeswidrig. Die Experten bestätigen zudem das von der Steuerverwaltung angezweifelte Prüfungsrecht der Finanzkontrolle, auch einzelne Steuerdossiers überprüfen zu können.