Sicherheitsdirektion Schutz und Sicherheit der Öffentlichkeit
2024 hat die Finanzkontrolle 9 Prüfungsberichte zuhanden der Sicherheitsdirektion (SID) erstellt. Drei Prüfungsberichte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Lotterie- resp. Sportfonds verfasst. Weiter führte die Finanzkontrolle Prüfungen bei der Kantonspolizei (KAPO) und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der SID nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Rechenzentrum der Kantonspolizei (Kapo)
Die Bedag Informatik AG stellt für den gesamten Kanton den Applikationsbetrieb in ihrem Rechenzentrum (RZ) sicher. Ausnahme ist die Kapo, welche ein eigenes RZ betreibt. Die Führung eines RZ gehört nicht zum Grundauftrag der Kapo.
Die Finanzkontrolle hat im Rahmen ihrer gemeinsam mit der Datenschutzaufsichtsstelle durchgeführten Prüfung bei der eingesetzten RZ-Infrastruktur und der Resilienz gegenüber Ausfällen Vorbehalte vorgebracht. Neben der Empfehlung zum unmittelbaren Beheben von Defiziten hat sie Vorschläge hinsichtlich des Neubaus resp. Umzug des Rechenzentrums in das neue Polizeizentrum gemacht.
Leistungserfassung und -fakturierung der Schifffahrt (SVSA)
Die Prüfung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) fokussierte sich auf das Inkasso der Schiffsteuern, die Schiffsprüfungen/Schiffsführerprüfungen und die Vermietung von Schiffsliegeplätzen.
Dabei konnte die Finanzkontrolle einen positiven Eindruck über die Prozesse und Kontrollen gewinnen. Empfehlungen gab sie u.a. zur zu hohen Anzahl an pendenten Schiffsprüfungen ab und zum Prozess des Gebühreninkassos bei den Schiffs- und Schiffsführerprüfungen.
Lotterie- und Sportfondsprüfungen (GS)
Nach Art. 52 des Kantonalen Geldspielgesetzes (KGSG) überprüft die Finanzkontrolle die Verwendung der Lotteriegelder nach den Vorschriften der Gesetzgebung über die Finanzaufsicht.
Im Rahmen des Prüfungsauftrags hat die Finanzkontrolle die Jahresrechnungen des Lotterie- und Sportfonds bei der SID und jene des Kulturförderungsfonds bei der BKD geprüft. In ihren Berichten zur Jahresrechnungen per 31.12.2023 der drei Fonds zuhanden des Grossen Rats hielt die Finanzkontrolle fest, dass nach ihrer Beurteilung diese mit Ausnahme einer Einschränkung den kantonalen Gesetzen entsprechen. Trotz der Einschränkung empfahl die Finanzkontrolle dem Grossen Rat, die Jahresrechnungen zu genehmigen, da die möglichen falschen Darstellungen aus Sicht der Finanzkontrolle das vermittelte Gesamtbild nicht grundlegend verändern.
Neben der Prüfung der Finanzaufstellungen hatte die Finanzkontrolle stichprobenweise einzelne Gesuchdossiers bezüglich der Einhaltung von Gesetz, Verordnung und Richtlinien überprüft. Die überwiegende Mehrheit der geprüften Dossiers war nachvollziehbar und vollständig dokumentiert. Die gewährten Beiträge entsprachen den Vorgaben der massgebenden Gesetze und der Verordnungen. Die Prüfungsfeststellungen bzw. Optimierungspotenziale waren vor allem formeller Natur.