Verwaltungsgericht verpflichtet BLS zur Offenlegung Subventionsskandal BLS AG

Prüfung bei BLS AG

Nachdem das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 25.01.2023 die BLS AG verpflichtete, der Finanzkontrolle Einsicht in die Mittelverwendung der kantonalen Abgeltungen für den Regionalverkehr zu gewähren, hat die Finanzkontrolle 2024 eine Prüfung durchgeführt.

Die Finanzkontrolle konnte feststellen, dass die BLS AG seit dem Bekanntwerden des ‘Subventionsskandals’ zahlreiche Verbesserungen umgesetzt hat. Die Prüfung im Bereich der Kostenrechnung ergab grundsätzlich einen positiven Gesamteindruck. Die BLS AG hat die Empfehlungen der Finanzkontrolle für weitere Optimierungsmöglichkeiten positiv aufgenommen und teilweise bereits umgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Prüfung hat die Finanzkontrolle festgestellt, dass die BLS AG die Offenlegungspflichten im Geschäftsbericht von Entschädigungen an Konzernleitungsmitglieder in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 teilweise bewusst missachtet hat.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Voruntersuchung zum mutmasslichen Subventionsbetrug durch ehemalige Verantwortliche der BLS AG Ende 2024 abgeschlossen. Gemäss Medienmitteilung vom 08.01.2025 informierte das BAV, dass es das Verschulden der verantwortlichen Personen und die illegal bezogenen Summen als erheblich betrachtet. Der Fall wurde dem zuständigen kantonalen Gericht zur Beurteilung überwiesen.

Mangels Zuständigkeit konnte das BAV die Frage, ob auch der Kanton Bern betrügerisch geschädigt worden ist, nicht selbst untersuchen. Das BAV hat in diesem Zusammenhang bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern parallel zur Anklage eine Strafanzeige eingereicht. Die Finanzkontrolle begrüsst das Vorgehen des BAV.