Abschlussprüfungen Kanton
Kanton Bern
Die Prüfung der Jahresrechnung des Kantons per 31.12.2024 schloss die Finanzkontrolle mit ihrer Berichterstattung vom 19.03.2025 ab. Es bestehen wie bereits zum Vorjahr zwei Sachverhalte, die zu einer Modifizierung des Prüfungsurteils (eingeschränktes Prüfungsurteil):
- Aufgrund der teilweise nicht nachvollziehbaren Werteflüsse zwischen SAP HCM und SAP FI/CO konnte die Finanzkontrolle nicht beurteilen, ob der Personalaufwand in der Finanzbuchhaltung vollständig und korrekt abgebildet war. Ebenso konnte die Verlässlichkeit der Produkte und Produktegruppen nur bedingt beurteilt werden. In Anbetracht des Volumens und der vielschichtigen Transaktionen/Entschädigungen war die Ausgestaltung des Rechnungswesens und des Controllings bezüglich der Werteflüsse im Personalbereich nicht angemessen.
- Im Kanton werden die Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Investitionsrechnungen der Ämter sowie der Spezialfinanzierungen in Profit Center abgebildet. Es fehlt eine gesamthafte, übergeordnete Betrachtungsweise sowie der Abgleich aller Profit Center auf Stufe Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung über die jeweiligen Buchungskreise. Seitens der Finanzverwaltung wurden Bereinigungsarbeiten initiiert, welche jedoch nicht vollumfänglich vollzogen und somit noch nicht vollständig ihre Wirkung zeigen. Teilweise gibt es nur schwer nachvollziehbare Buchungen zwischen den Profit Center innerhalb eines Buchungskreises über sogenannte Belegsplittkonten, Kontokorrente und Transferkonten. Bei den Buchungskreisen bestehen ausserdem technische Profit Center, die per 31.12.2024 nicht bereinigte Positionen und Salden in bedeutendem Umfang aufweisen. Namentlich bei der Führung von Spezialfinanzierungen über Profit Center ist die gesetzlich vorgegebene zweckbestimmte Verwendung von Mitteln für die einzelnen Fonds nicht sichergestellt.
Trotz des eingeschränkten Prüfungsurteils empfahl die Finanzkontrolle, die Jahresrechnung per 31.12.2024 zu genehmigen.