Direktion für Inneres und Justiz Breiter Aufgabenbereich und organisatorische Herausforderungen
Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) verfügt über ein breites Dienstleistungsangebot. Entsprechend vielgestaltig zeichnet sich die Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle aus. Neben der jährlich im Prüfungsfokus liegenden Ausrichtung von Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen beim Amt für Sozialversicherungen (ASV) führt die Finanzkontrolle rotierend Finanzaufsichtsprüfungen bei den zentralen und dezentralen Verwaltungsstellen durch. 2025 hat die Finanzkontrolle sieben Prüfungsberichte zuhanden der DIJ erstellt.
Aus den Prüfungen im Bereich der DIJ nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Ertragsprozesse und neues Führungsmodell der Grundbuchämter (DIJ-GBA)
Die Organisation der Grundbuchämter wurde per 01.07.2021 vom bisherige Geschäftsleitungsmodell in ein Führungsmodell mit Amtsleitung überführt. Damit werden auf kantonaler Ebene die Voraussetzungen geschaffen, Effizienz- und Qualitätssteigerungen zu realisieren. Die Prüfung hat ergeben, dass die angestrebten Ziele der neuen Führungsmodells aktuell noch nicht vollständig erreicht werden konnten. Der Start des neuen Führungsmodells gestaltete sich schwierig. Der Umsetzungserfolg setzt innerhalb des GBA ein gemeinsames Verständnis und Vorgehen voraus. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Zusammenarbeit zwischen Amtsleitung, Stab und regionalen Grundbuchämtern aufgrund von fachlichen/organisatorischen Differenzen beeinträchtigt wird.
Die Prüfung umfasste weiter die Beurteilung des IKS hinsichtlich der ausgedehnten Kontrollen zur Sicherstellung einer vollständigen und korrekten Erfassung der veranlagten Handänderungssteuer, die Einhaltung der Vorgaben bei der Stundung sowie die korrekte Verrechnung allfälliger Verzugszinsen und Gebühren in den Verfahren. Die Prüfungsergebnisse basieren auf Stichproben, Einsicht in Unterlagen und Interviews. Die Prüfung zeigte insgesamt ein positives Gesamtbild. Die bestehenden Prozesse und Regelungen sind weitgehend gut umgesetzt. Es besteht jedoch ein Digitalisierungspotenzial.
Schulheim Schloss Erlach (DIJ-KJA)
Die Finanzkontrolle hat beim Schulheim Schloss Erlach eine Finanzaufsichtsprüfung durchgeführt. Das Kantonale Jugendamt (KJA) übernahm ab 2023 die Verantwortung von vier kantonalen Ausbildungsinstitutionen. Bei diesen Institutionen ist formell vorgesehen, dass sogenannte Einrichtungskommissionen umfassende Aufgaben wahrnehmen sollen. Da es sich jedoch rechtlich nicht um selbständige Anstalten handelt, ist im kantonalen Recht eine umfassende Aufgaben- und Kompetenzdelegation an Dritte (analog einem Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft) rechtlich nicht möglich. Der Entscheid des Grossen Rates, auf eine Ausgliederung dieser kantonalen Institutionen zu verzichten, hat entsprechend Einfluss auf die Organisation, Verantwortung und Kompetenzen. Dies wurde nach Ansicht der Finanzkontrolle in der heutigen Struktur nicht ausreichend berücksichtigt. Die Finanzkontrolle hat der DIJ empfohlen, die Organisationsstruktur zu überprüfen und anzupassen.
Leistungserfassung und ZAV-Abrechnung (DIJ-KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Bei der KESB fallen Gebühren (sog. Verfahrenskosten) aus der Anordnung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an. 2024 beliefen sich die Gebühreneinnahmen auf rund CHF 3 Mio. Die Finanzkontrolle beurteilte die Leistungserfassung und Fakturierung sowie die einheitliche Handhabung an den Standorten. Die Prüfung ergab, dass die Abläufe, Kontrollen und Regelwerke im Zusammenhang mit der Leistungserfassung der Gebühren an den einzelnen Standorten unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Abläufe und Kontrollen im Zusammenhang mit der Datenerfassung in der Fachapplikation werden grossmehrheitlich manuell durchgeführt.
Die durch die KESB veranlassten Aufträge bei den kommunalen Diensten werden gemäss der entsprechenden Verordnung (ZAV) durch den Kanton mittels Pauschalbeträge abgegolten. Die Finanzkontrolle hat empfohlen, die Zuständigkeit für die Erstellung der ZAV-Abrechnung zu überprüfen.