Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Versorgungssicherheit bleibt anspruchsvoll

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) schafft Rahmenbedingungen, die eine funktionierende Gesundheitsversorgung, soziale Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen. Die Direktion umfasst das Amt für Integration und Soziales (AIS), das Gesundheitsamt (GA) sowie das Generalsekretariat (GS GSI). 2025 hat die Finanzkontrolle neun Prüfungsberichte zuhanden der GSI erstellt. 

Aus den Prüfungen im Bereich der GSI nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:

Grundversorgung Psychiatrie (GSI-GA)

Die Finanzkontrolle hat beim GA eine Finanzaufsichtsprüfung zur psychiatrischen Grundversorgung im Kanton Bern durchgeführt. 

Analysen der Versorgungsplanung durch die GSI zeigen, dass der Entwicklung von Fällen und Kosten im stationären Bereich zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Zudem fehlt es aktuell an regelmässigen, systematischen Datenerhebungen, um mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen. Eine zu knappe Ressourcenplanung der Leistungserbringer birgt rechtliche und finanzielle Risiken für den Kanton, weil Engpässe unter Umständen zu spät erkannt und nicht rechtzeitig behoben werden. Die Versorgungslage ist insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie teilweise auch in der Erwachsenenpsychiatrie angespannt. Begrenzte ambulante Angebote und lange Wartezeiten könnten ungünstige Krankheitsverläufe und höhere Kosten begünstigen. Bis zur Umsetzung der geplanten Umstrukturierung UPD/PZM bleibt die Versorgungssituation im Kanton Bern kritisch, was für die Patienten ein erhöhtes Risiko für einen ungünstigen Gesundheitsverlauf und höhere Gesundheitskosten zur Folge hat.

Beteiligungscontrolling (GSI-GS)

Die Finanzkontrolle prüfte im Generalsekretariat der GSI (GS GSI) das Beteiligungscontrolling sowie den Einsatz von Mitteln für Sanierungen und Umstrukturierungen. Zudem hat die Finanzkontrolle bei der Staatsbeitragsprüfung beim Spital STS AG u.a. das neue Betriebskonzept für den Spitalstandort Zweisimmen beurteilt. 

Die Prüfung ergab u.a., dass im Beteiligungscontrolling bei der Risikobeurteilungen und den Kontrollaktivitäten Optimierungspotenzial besteht. Das Frühwarnsystem wird derzeit ausgebaut. Es besteht derzeit das Risiko, dass finanzielle Probleme zu spät erkannt werden, was die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte. 

2024 erhielt die Spital STS AG rund CHF 94 Mio. Kantonsbeiträge. Die Finanzkontrolle hat das neue Betriebskonzept für den Spitalstandort Zweisimmen beurteilt und festgehalten, dass dieses ausbaufähig ist. Aufgrund struktureller Bedingungen bleibt der Spitalstandort Zweisimmen weiterhin defizitär. Ohne zusätzliche Kantonsbeiträge wird die finanzielle Situation am Spitalstandort Zweisimmen für die Spital STS AG angespannt bleiben.

Nachrevision im Asyl- und Flüchtlingsbereich (GSI-AIS)

Die Finanzkontrolle hat beim Amt für Integration und Soziales (AIS) eine Finanzaufsichtsprüfung mit Fokus auf die im Vorjahr beim AIS festgestellten Mängel im IKS und bei der Aufsicht des Asyl- und Flüchtlingsbereichs durchgeführt. Die Finanzkontrolle stellte anlässlich der aktuellen Prüfung umfangreiche Verbesserungen fest. So wurden insbesondere die notwendigen Grundlagendokumente erarbeitet. Im Bereich der Aufsicht steht nun die operative Umsetzung des erarbeiteten Konzepts an. Die Mängel im IKS und bei der Aufsicht wurden konnten durch das Amt im Wesentlichen behoben.