Abschlussprüfungen Hochschulen
Kantonale Anstalten
Die Finanzkontrolle ist gemäss Gesetz Revisionsstelle der Universität, der BFH sowie der PHBern. Im März und April 2025 hat die Finanzkontrolle über die Prüfungen der Jahresrechnung per 31.12.2024 den Hochschulen Bericht erstattet. Mit den umfassenden Berichten über die Prüfung der Jahresrechnung per 31.12.2024 wurden die Leitungsorgane der Hochschulen sowie die BKD über die Prüfungsergebnisse informiert. Die Finanzkontrolle hat dem Regierungsrat empfohlen, die drei Jahresrechnungen zu genehmigen.
Die Finanzkontrolle ist nach den drei Hochschulgesetzen zudem verpflichtet, das finanzielle Risiko für den Kanton Bern zu beurteilen. Bei der PHBern machte die Finanzkontrolle den Regierungsrat erneut auf das erhöhte finanzielle Risiko für den Kanton als Eigner aufmerksam. Die Finanz- und Ertragslage der PHBern ist seit mehreren Jahren angespannt. Aufgrund verschiedener Ursachen hat sich das Ergebnis 2024 der PHBern wiederum verschlechtert, und eine nachhaltig positive Entwicklung der Eigenkapitalsituation dürfte sich als schwierig erweisen. Der Regierungsrat hat am 03.12.2025 beschlossen, die strukturelle Unterfinanzierung der PHBern zu beheben. Der Beschluss umfasst verschiedene finanzielle Massnahmen. Der Regierungsrat erwartet, dass diese Massnahmen dazu führen, dass das negative Eigenkapital der PHBern bis 2028 bereinigt werden kann. Voraussetzung dafür sind stabile Rahmenbedingungen bzw. keine überdurchschnittlich steigenden Studierendenzahlen. Damit würde sich die finanzielle Finanz- und Ertragslage der PHBern mittelfristig entspannen.