Jährlich werden bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) mehrere Hundert Millionen Franken in Hoch- und Tiefbauinfrastrukturen investiert und die kantonale Infrastruktur bewirtschaftet. Daneben wird der öffentliche Personenverkehr (Regional- und Ortsverkehr) beaufsichtigt und Subventionen an die Transportunternehmen ausgerichtet. Das Amt für Wasser und Abfall befasst sich mit der Wasser-, Abwasser- und Abfall-Aspekten.
2025 hat die Finanzkontrolle 14 Prüfungsberichte zuhanden der BVD erstellt. Schwerpunkte bildeten dabei die sieben Bauprojektprüfungen. Daneben führte die Finanzkontrolle Bauprozessprüfungen und werteflussbezogene Finanzaufsichtsprüfungen durch. Im Auftrag der BVD hat die Finanzkontrolle im Weiteren eine Sonderprüfung zum Kreditgeschäft 'Ins/Lindenhof JVA Witzwil’ vorgenommen.
Aus den Prüfungen im Bereich der BVD nachstehend illustrativ einige Einblicke:
Staatsbeitragsprüfung Bernmobil – Erweiterung Tramdepot Bolligenstrasse (BVD-AÖV)
Die Finanzkontrolle hat beim Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) und bei Bernmobil eine Staatsbeitragsprüfung zur Erweiterung des Tramdepots Bolligenstrasse durchgeführt (Kantons- und Gemeindeanteil: CHF 47 Mio.). Dabei hat die Finanzkontrolle einen guten Eindruck erhalten, was die Gesetzeskonformität und die Zweckmässigkeit des Mitteleinsatzes bei Bernmobil betrifft. Die gesetzliche Grundlage für die Investitionsfinanzierung beim Ortsverkehr (zu welchem die Tramdepoterweiterung gehört) sollte präzisiert werden, um eine Mehrfachfinanzierung auszuschliessen. Zudem fehlt eine gesetzliche Grundlage für die vorgenommene Finanzierung von Photovoltaikanlagen.
Sonderprüfung Kreditgeschäft ‘Ins/Lindenhof JVA Witzwil’ (BVD)
Die Finanzkontrolle hat im Auftrag der BVD eine Sonderprüfung über das Kreditgeschäft ‘Ins/Lindenhof, Justizvollzugsanstalt Witzwil’ mit einem Sanierungsvolumen von CHF 58.2 Mio. durchgeführt. Die Sanierung führte zu Mehrkosten von CHF 4.8 Mio. Die Leistungen waren zum Zeitpunkt der Zusatzkreditgenehmigung bereits verpflichtet und die Mittel grösstenteils ausgegeben worden. Die BVD beauftragte die Finanzkontrolle, die Umstände der zu späten Zusatzkreditbeantragung im Rahmen einer Sonderprüfung abzuklären und Empfehlungen abzugeben, wie dies künftig vermieden werden kann.
Die Finanzkontrolle konnte der BVD entsprechende Empfehlungen abgeben. Diese liegen u.a. bei organisatorischen und prozessualen Verbesserungen, welche zu einer zuverlässigeren Endkostenprognose und einem unabhängigeren Bau-Finanzcontrolling führen werden. Zudem sollten die Wettbewerbs-, Projektierungs- und Baukredite abrechnungstechnisch separiert und das Handling der Bauteuerung transparenter gestaltet werden.
Sanierung und Erweiterung Gymnasium Thun / Bauschaden Ersatzneubau Turnhalle Gymnasium Interlaken (BVD-AGG)
Die Finanzkontrolle hat beim Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) eine Projektprüfung des Ausbaus und der Sanierung des Gymnasiums Thun durchgeführt (Kosten: rund CHF 90 Mio. inkl. Sporthalle). Die Finanzkontrolle wies auf Mängel in der Beachtung der baurechtlichen Grundlagen zum Baustart hin. Zudem gab sie Empfehlungen hinsichtlich Abgeltungen an Einsprechende ab.
Im Rahmen dieser Prüfung hat die Finanzkontrolle auch eine Beurteilung zum Handling des Bauschadens ‘Dreifachsporthalle Interlaken’ vorgenommen, welche ein Schadensausmass im höheren siebenstelligen Frankenbereich ausweist. Sie kam dabei zum Schluss, dass das AGG hinsichtlich der Schadensminimierung insgesamt zielführend, transparent und zweckmässig gehandelt hat. Ein von allen am Bau beteiligten Parteien bestelltes Gutachten entlastete den Kanton in Bezug auf die Verschuldensfrage vollständig.
Immobilienbewirtschaftung (BVD-AGG)
Die Finanzkontrolle hat beim AGG eine Finanzaufsichtsprüfung mit Schwerpunkt Immobilienbewirtschaftung und Datenmanagement durchgeführt. Seit längerem bestehende Mängel im Prozessmanagement konnten erst teilweise mit entsprechenden Optimierungsmassnahmen korrigiert werden.
Die Finanzkontrolle gab verschiedene Empfehlungen ab, um die Bewirtschaftung der kantonalen Immobilien zielgerichteter vornehmen zu können. Bei der Prüfung der Prozesse im Datenmanagement wurden Lücken in der Erfassung der Objekte festgestellt. Das AGG verwendet neben SAP verschiedene Nebensysteme für die Immobilienbewirtschaftung. Die Finanzkontrolle stellte verschiedene Risiken fest und zeigte entsprechende Optimierungsmassnahmen auf.
Die Kernaufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) sind die Führung des Bildungswesens sowie die Pflege und Förderung der Kultur. Die BKD umfasst das Generalsekretariat und fünf Ämter. Die Finanzkontrolle hat 2025 zehn Prüfungsberichte für die BKD erstellt. Die Prüfungen erfolgten bei allen grösseren Ämtern der Direktion sowie bei Berufsschulen.
Aus den Prüfungen im Bereich der BKD nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Penetration Test Evento-Applikation (BKD-MBA)
Die Finanzkontrolle hat zur Stärkung der Informationssicherheit bzw. zur Erkennung von Risiken und Schwachstellen zusammen mit einem spezialisierten Unternehmen einen Penetration Test bei der Schülerverwaltungsapplikation Evento durchgeführt. Die Ergebnisse des Tests zeigten verschiedene wesentliche Mängel. Mit der Behebung dieser Mängel kann die Sicherheit der Evento-Applikation deutlich verbessert werden. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat aufgrund der Feststellungen Massnahmen eingeleitet.
Beratungsstelle Berner Hochschulen (BKD-AH)
Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen bietet allen Angehörigen (Studierende sowie Mitarbeitende) der Universität Bern, der BFH, der PHBern sowie dem PH-Institut NMS persönliche Beratung und Informationen an. Die Beratungsstelle ist eine Abteilung des Amtes für Hochschulen (AH). Die Finanzkontrolle stellte verschiedene Optimierungspotenziale im Bereich der Wirtschaftlichkeit fest. Es bestehen Unklarheiten hinsichtlich des Beratungs- und Informationsangebots für die Hochschulen. Nebst der Beratungsstelle, welche Teil der Kantonsverwaltung ist, bestehen bei den Hochschulen zusätzlich verschiedene Stellen mit Beratungsangeboten. Dies führt zu einem unnötigen Koordinationsaufwand, ungenutztes Synergiepotenzial sowie dem Risiko von Doppelspurigkeiten.
Aufsicht über die Berufsfachschulen (BKD-MBA)
Aufgrund der Risikobeurteilung führte die Finanzkontrolle ihre Prüfungsarbeit schwergewichtig im Bereich Aufsicht Berufsfachschulen durch. Die Prüfung erfolgte mit dem Ziel, die im Rahmen der Sonderprüfung 2022 beim Bildungszentrum Biel festgestellten Mängel einem Follow-up zu unterziehen. Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass die Voraussetzungen für eine wirksame und zielgerichtete Aufsicht weiterhin fehlen und Verantwortlichkeiten teilweise unklar sind. Die Finanzkontrolle würdigt die seit der letzten Finanzaufsichtsprüfung durchgeführten Schritte zur Verbesserung der Aufsicht, sieht aber weiteres Optimierungspotenzial.
Beitragsprozess Musikschulen (BKD-AKVB)
Der Unterricht an Musikschulen wird vom Kanton und den Gemeinden finanziell unterstützt. Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) ist unter anderem verantwortlich für die Aufgaben im Bereich der Förderung der Musikschulen.
Die Abteilung Regelschule ist für die fachliche Aufsicht zuständig, während die Abteilung Ressourcen und Controlling die finanzielle Aufsicht wahrnimmt. Eine klare Gesamtverantwortung für die Aufsichtstätigkeit ist aktuell nicht definiert. Die unklaren Zuständigkeiten erschweren eine wirksame, abgestimmte und integrale Aufsicht über die Musikschulen. Die Prüfungsaktivitäten des AKVB sind ausbaufähig. Die gelebte Praxis im Abrechnungsverfahren entspricht nicht in allen Punkten der geltenden Musikschulgesetzgebung. Durch die neu vorgesehene vertiefte Überprüfung von ausgewählten Abrechnungen durch den Fachbereich Ressourcen und Controlling sollte die Wirksamkeit der Kontrolle im Abrechnungsprozess erhöht und Kontrolllücken geschlossen werden können.
Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) verfügt über ein breites Dienstleistungsangebot. Entsprechend vielgestaltig zeichnet sich die Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle aus. Neben der jährlich im Prüfungsfokus liegenden Ausrichtung von Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen beim Amt für Sozialversicherungen (ASV) führt die Finanzkontrolle rotierend Finanzaufsichtsprüfungen bei den zentralen und dezentralen Verwaltungsstellen durch. 2025 hat die Finanzkontrolle sieben Prüfungsberichte zuhanden der DIJ erstellt.
Aus den Prüfungen im Bereich der DIJ nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Ertragsprozesse und neues Führungsmodell der Grundbuchämter (DIJ-GBA)
Die Organisation der Grundbuchämter wurde per 01.07.2021 vom bisherige Geschäftsleitungsmodell in ein Führungsmodell mit Amtsleitung überführt. Damit werden auf kantonaler Ebene die Voraussetzungen geschaffen, Effizienz- und Qualitätssteigerungen zu realisieren. Die Prüfung hat ergeben, dass die angestrebten Ziele der neuen Führungsmodells aktuell noch nicht vollständig erreicht werden konnten. Der Start des neuen Führungsmodells gestaltete sich schwierig. Der Umsetzungserfolg setzt innerhalb des GBA ein gemeinsames Verständnis und Vorgehen voraus. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Zusammenarbeit zwischen Amtsleitung, Stab und regionalen Grundbuchämtern aufgrund von fachlichen/organisatorischen Differenzen beeinträchtigt wird.
Die Prüfung umfasste weiter die Beurteilung des IKS hinsichtlich der ausgedehnten Kontrollen zur Sicherstellung einer vollständigen und korrekten Erfassung der veranlagten Handänderungssteuer, die Einhaltung der Vorgaben bei der Stundung sowie die korrekte Verrechnung allfälliger Verzugszinsen und Gebühren in den Verfahren. Die Prüfungsergebnisse basieren auf Stichproben, Einsicht in Unterlagen und Interviews. Die Prüfung zeigte insgesamt ein positives Gesamtbild. Die bestehenden Prozesse und Regelungen sind weitgehend gut umgesetzt. Es besteht jedoch ein Digitalisierungspotenzial.
Schulheim Schloss Erlach (DIJ-KJA)
Die Finanzkontrolle hat beim Schulheim Schloss Erlach eine Finanzaufsichtsprüfung durchgeführt. Das Kantonale Jugendamt (KJA) übernahm ab 2023 die Verantwortung von vier kantonalen Ausbildungsinstitutionen. Bei diesen Institutionen ist formell vorgesehen, dass sogenannte Einrichtungskommissionen umfassende Aufgaben wahrnehmen sollen. Da es sich jedoch rechtlich nicht um selbständige Anstalten handelt, ist im kantonalen Recht eine umfassende Aufgaben- und Kompetenzdelegation an Dritte (analog einem Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft) rechtlich nicht möglich. Der Entscheid des Grossen Rates, auf eine Ausgliederung dieser kantonalen Institutionen zu verzichten, hat entsprechend Einfluss auf die Organisation, Verantwortung und Kompetenzen. Dies wurde nach Ansicht der Finanzkontrolle in der heutigen Struktur nicht ausreichend berücksichtigt. Die Finanzkontrolle hat der DIJ empfohlen, die Organisationsstruktur zu überprüfen und anzupassen.
Leistungserfassung und ZAV-Abrechnung (DIJ-KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Bei der KESB fallen Gebühren (sog. Verfahrenskosten) aus der Anordnung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an. 2024 beliefen sich die Gebühreneinnahmen auf rund CHF 3 Mio. Die Finanzkontrolle beurteilte die Leistungserfassung und Fakturierung sowie die einheitliche Handhabung an den Standorten. Die Prüfung ergab, dass die Abläufe, Kontrollen und Regelwerke im Zusammenhang mit der Leistungserfassung der Gebühren an den einzelnen Standorten unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Abläufe und Kontrollen im Zusammenhang mit der Datenerfassung in der Fachapplikation werden grossmehrheitlich manuell durchgeführt.
Die durch die KESB veranlassten Aufträge bei den kommunalen Diensten werden gemäss der entsprechenden Verordnung (ZAV) durch den Kanton mittels Pauschalbeträge abgegolten. Die Finanzkontrolle hat empfohlen, die Zuständigkeit für die Erstellung der ZAV-Abrechnung zu überprüfen.
2025 hat die Finanzkontrolle zwölf Prüfungsberichte zuhanden der Finanzdirektion (FIN) erstellt. Da die FIN für gesamtstaatliche Prozesse zuständig ist, führt die Finanzkontrolle bei deren Ämtern regelmässig mehrere Prüfungen jährlich durch.
Aus den Prüfungen im Bereich der FIN nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Gesamtstaatlicher Prozess Mehrwertsteuern (FIN-FV)
Der Kanton hat sich mit der Einführung von SAP per 01.01.2023 zur Abrechnung der MWST als ein einziges Steuersubjekt bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) registrieren lassen. Der Finanzkontrolle ist nicht bekannt, dass ein anderer Kanton oder eine grössere Gemeinde in der Schweiz einen Zusammenschluss der Organisationseinheiten zu einem einzigen Steuersubjekt vollzogen hat. Die ESTV knüpfte ihre Genehmigung zur Änderung der Abrechnungspraxis an verschiedene Bedingungen. Die Finanzkontrolle führte die Prüfung zusammen mit Mehrwertsteuerexperten der Beratungsfirma BDO AG durch. Die Experten und die Finanzkontrolle stellten verschiedene Optimierungspotenziale im Bereich der Mehrwertsteuer fest, welche sicherstellen sollen, dass die Bedingungen der ESTV eingehalten werden können.
Wertefluss Personal, Aufgabenteilung und Personalcontrolling (FIN-PA/FV)
Im Zusammenhang mit der Einschränkung im Rahmen der Prüfung Jahresrechnung betreffend der teilweise nicht nachvollziehbaren Werteflüsse zwischen SAP HCM und SAP FI/CO hat die Finanzkontrolle bei der Finanzverwaltung (FV) und beim Personalamt (PA) eine Follow-up-Prüfung vorgenommen. Die Finanzkontrolle gelangte zum Schluss, dass verschiedene Verbesserungen erzielt werden konnten. Weitere Massnahmen sind seitens PA Massnahmen angedacht und nötig, um wesentliche Fehler mit genügender Sicherheit ausschliessen zu können.
Fortschritte konnten zudem in der Zusammenarbeit und der Aufgabenteilung zwischen dem zentralen PA und den dezentralen Personalabteilungen der Direktionen erzielt werden. Die workflowbasierten Prozesse sind gut eingespielt.
Optimierungspotenzial besteht im Bereich des Personalcontrollings, welches mehrheitlich eine Informations- und Berichtsfunktion innehat. Künftig sollten die übergeordneten Ziele eines Personalcontrollings wie bspw. Herstellung von Transparenz über alle Personalbereiche zur Erreichung der übergeordneten Ziele stärker in den Fokus gelangen.
Stammdatenmanagement (FIN-KAIO)
Aufgrund der Risikobeurteilung prüfte die Finanzkontrolle das Projekt ‘Stammdatenmanagement@BE’. Ein systematisches Stammdatenmanagement soll es ermöglichen, Effizienzgewinne zu erzielen. Entsprechende Abklärungen sind deshalb sinnvoll, um die Komplexität in den bestehenden Strukturen und die Kosten zu eruieren. Die Finanzkontrolle stellt anlässlich der Prüfung ein hohes Fachwissen und ein grosses Engagement der Mitarbeitenden fest. Sie erkennt Optimierungspotenzial in der Projektsteuerung und der Gesamtsicht sowie der Spezifizierung eines parallel zu beschaffenden Stammdatenmanagement-Systems fest. Es bestehen Risiken betreffend Zielerreichung sowie Einhaltung der Termine, Kosten und Qualität.
IT-Projektführung (FIN-SV)
Die Finanzkontrolle hat bei der Steuerverwaltung (SV) drei relevante IT-Projekte geprüft. Dabei hat sie z.T. Kosten- und Terminüberschreitungen festgestellt. Ebenso wurde der Projektumfang teilweise um relevante funktionale Bestandteile gekürzt. Die Verzögerungen des Grossprojekts ‘NESKO-Technologiewechsel’ führen zu erhöhten Investitions- und zusätzlichen Betriebskosten, da alte Server-Infrastrukturen länger betrieben werden müssen.
Die Finanzkontrolle machte Empfehlungen hinsichtlich der strategischen IT-Führung. Eine konsistente, zukunftsgerichtete IT-Roadmap könnte die SV bei der Bewältigung anstehender IT-Grossprojekte unterstützen.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) schafft Rahmenbedingungen, die eine funktionierende Gesundheitsversorgung, soziale Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen. Die Direktion umfasst das Amt für Integration und Soziales (AIS), das Gesundheitsamt (GA) sowie das Generalsekretariat (GS GSI). 2025 hat die Finanzkontrolle neun Prüfungsberichte zuhanden der GSI erstellt.
Aus den Prüfungen im Bereich der GSI nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Grundversorgung Psychiatrie (GSI-GA)
Die Finanzkontrolle hat beim GA eine Finanzaufsichtsprüfung zur psychiatrischen Grundversorgung im Kanton Bern durchgeführt.
Analysen der Versorgungsplanung durch die GSI zeigen, dass der Entwicklung von Fällen und Kosten im stationären Bereich zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Zudem fehlt es aktuell an regelmässigen, systematischen Datenerhebungen, um mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen. Eine zu knappe Ressourcenplanung der Leistungserbringer birgt rechtliche und finanzielle Risiken für den Kanton, weil Engpässe unter Umständen zu spät erkannt und nicht rechtzeitig behoben werden. Die Versorgungslage ist insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie teilweise auch in der Erwachsenenpsychiatrie angespannt. Begrenzte ambulante Angebote und lange Wartezeiten könnten ungünstige Krankheitsverläufe und höhere Kosten begünstigen. Bis zur Umsetzung der geplanten Umstrukturierung UPD/PZM bleibt die Versorgungssituation im Kanton Bern kritisch, was für die Patienten ein erhöhtes Risiko für einen ungünstigen Gesundheitsverlauf und höhere Gesundheitskosten zur Folge hat.
Beteiligungscontrolling (GSI-GS)
Die Finanzkontrolle prüfte im Generalsekretariat der GSI (GS GSI) das Beteiligungscontrolling sowie den Einsatz von Mitteln für Sanierungen und Umstrukturierungen. Zudem hat die Finanzkontrolle bei der Staatsbeitragsprüfung beim Spital STS AG u.a. das neue Betriebskonzept für den Spitalstandort Zweisimmen beurteilt.
Die Prüfung ergab u.a., dass im Beteiligungscontrolling bei der Risikobeurteilungen und den Kontrollaktivitäten Optimierungspotenzial besteht. Das Frühwarnsystem wird derzeit ausgebaut. Es besteht derzeit das Risiko, dass finanzielle Probleme zu spät erkannt werden, was die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte.
2024 erhielt die Spital STS AG rund CHF 94 Mio. Kantonsbeiträge. Die Finanzkontrolle hat das neue Betriebskonzept für den Spitalstandort Zweisimmen beurteilt und festgehalten, dass dieses ausbaufähig ist. Aufgrund struktureller Bedingungen bleibt der Spitalstandort Zweisimmen weiterhin defizitär. Ohne zusätzliche Kantonsbeiträge wird die finanzielle Situation am Spitalstandort Zweisimmen für die Spital STS AG angespannt bleiben.
Nachrevision im Asyl- und Flüchtlingsbereich (GSI-AIS)
Die Finanzkontrolle hat beim Amt für Integration und Soziales (AIS) eine Finanzaufsichtsprüfung mit Fokus auf die im Vorjahr beim AIS festgestellten Mängel im IKS und bei der Aufsicht des Asyl- und Flüchtlingsbereichs durchgeführt. Die Finanzkontrolle stellte anlässlich der aktuellen Prüfung umfangreiche Verbesserungen fest. So wurden insbesondere die notwendigen Grundlagendokumente erarbeitet. Im Bereich der Aufsicht steht nun die operative Umsetzung des erarbeiteten Konzepts an. Die Mängel im IKS und bei der Aufsicht wurden konnten durch das Amt im Wesentlichen behoben.
2025 hat die Finanzkontrolle elf Prüfungsberichte zuhanden der Sicherheitsdirektion (SID) erstellt. Diese deckten mehrheitlich das Generalsekretariat (GS) ab (inkl. dreier Berichte im Zusammenhang mit der Prüfung des Lotterie- resp. Sportfonds), daneben aber auch das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) und das Amt für Justizvollzug (AJV).
Aus den Prüfungen im Bereich der SID nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Justizvollzugsanstalt Witzwil (SID-AJV)
Aufgrund der Risikobeurteilung führte die Finanzkontrolle ihre Prüfungsarbeit schwergewichtig bei den Kostgeldern, den Verkäufen aus eigener Produktion, dem Beschaffungswesen sowie den Supportprozessen Finanzen und Personal durch. Dabei hat die Finanzkontrolle einen guten Eindruck der Aufgabenerfüllung erhalten. Optimierungspotenzial erkannte sie bei den Steuerungsmöglichkeiten, die auch mit dem 2023 eingeführten SAP-System noch nicht genügend umfassend bestehen. So bestehen bspw. Unklarheiten in Bezug auf die genügende Kostendeckung bei der Verrechnung von Kostgeldern an andere Kantone. Weitere Optimierungen ergaben sich in den Bereichen Verwendung der produzierten Waren sowie bei der Bargeldhandhabung und den übergeordneten Kontrollen bei der Zeit- und Spesenerfassung.
IT-Maturität (SID-alle Ämter)
Die Finanzkontrolle hat zwischen 2023 und 2025 in allen Direktionen, der Justiz und der Staatskanzlei die IT-Maturität beurteilt. In diesem Rahmen hat die Finanzkontrolle auch bei der SID und ihren Ämtern eine Prüfung der Aufgabenverrichtung aller direktionsinternen Informatikabteilungen vorgenommen.
Die IT in der SID ist dezentral organisiert. Die Finanzkontrolle hat der SID empfohlen, die Zentralisierung der ICT voranzutreiben. Sie sieht darin ein Effizienzsteigerungspotential. Ebenso besteht Optimierungspotenzial betreffend Abstimmung zwischen Fach- und IT-Abteilung. Die Pendenzen bei informationssicherheitsbezogenen Themen sollten aufgearbeitet werden.
Militäranlagen und Schutzbauten (SID-BSM)
Die Finanzkontrolle hat beim BSM eine Finanzaufsichtsprüfung mit Fokus auf den Bevölkerungsschutz zur Steuerung und Kontrolle der Schutzbauten durchgeführt.
Die Prüfung konnte aufzeigen, dass im Kanton Bern genügend Schutzräume zur Verfügung stehen. Der Deckungsgrad schwankt jedoch je nach Gemeinde stark. Schutzplätze sollten in der Regel in Gehdistanz innerhalb 30 Minuten erreichbar sein, was derzeit nicht der Fall ist und entsprechende Risiken für Teile der Bevölkerung nach sich zieht. Für Massnahmen wie dem beschleunigten Ausbau öffentlicher Schutzräume bestehen zu wenig Mittel im dafür vorgesehenen Ersatzbeitragsfonds.
2025 hat die Finanzkontrolle sieben Prüfungsberichte zuhanden der Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion (WEU) erstellt. Die WEU deckt die Bereiche Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Energie, Umwelt, Land- und Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei, Veterinärwesen sowie Lebensmittelsicherheit ab.
Aus den Prüfungen im Bereich der WEU nachstehend illustrativ ein paar Einblicke:
Tiergesundheit (WEU-AVET)
Die Finanzkontrolle hat beim Amt für Veterinärwesen (AVET) eine Finanzaufsichtsprüfung durchgeführt. Der Prüfungsschwerpunkt lag bei der Tierseuchenkasse.
Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierseuchenkasse sind auf mehrere Amtsstellen innerhalb der WEU verteilt. Dies führt zu erhöhtem Koordinationsaufwand und Kosten. Die Finanzkontrolle stellte im Rahmen der Prüfung verschiedene Mängel und Falschdarstellungen der Tierseuchenkasse fest. So werden bspw. Aufwände und Erträge unvollständig und fehlerhaft im Profit Center ausgewiesen und die Bilanz weist verschiedene nicht nachweisbare Positionen aus. Die Kontrolltätigkeiten sind ausbaufähig. Diese Feststellungen hängen mit der Ausgestaltung des kantonalen Rechnungswesens im SAP zusammen, die seit der Jahresrechnung per 31.12.2023 zu einer Einschränkung im Prüfungsurteil führt.
Staatsbeitrag Wyss Academy for Nature at the University of Bern – (WEU-GS)
Die Wyss Foundation (CHF 10 Mio. p.a.), der Kanton Bern und die Universität Bern (je CHF 5 Mio. p.a.) finanzieren die Stiftung Wyss Academy über zehn Jahre. Die Finanzkontrolle prüfte beim Generalsekretariat WEU die Beitrags- und Controllingprozesse sowie bei der Wyss Academy die Verwendung der Staatsbeiträge.
Der Kanton finanziert in seinem Anteil unter anderem 15 Projekte der Wyss Foundation über die Budgets der WEU. Der übrige Beitrag des Kantons wird über das Budget der Hochschulfinanzierung auf Basis der Universitätsgesetzes finanziert. Aus Sicht der Finanzkontrolle ist dieses Gesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Subventionierung der Wyss Academy.
Die Prüfung der zweckmässigen Mittelverwendung bei der Wyss Academy zeigte, dass unterschiedliche Anforderungen der Geldgeber zu hohen Administrationskosten führen – diese übersteigen, die im Grossratsbeschluss erfolgte Schätzung deutlich. Die Mehrkosten für die Administration schmälern die verfügbaren Mittel für die Forschung.
2025 hat die Finanzkontrolle drei Prüfungsberichte zuhanden der Staatskanzlei (STA) erstellt. Neben der Abschlussprüfung nahm sie Beurteilungen zum Reifegrad der Informatik sowie zu den Entschädigungen bei den Behörden vor.
Entschädigung Behörden (STA-BEH)
Der Fokus der Prüfung lag u.a. auf dem Entschädigungsprozess der Mitglieder des Grossen Rates sowie auf der Abwicklung der Spesen der Regierungsratsmitglieder. Die Finanzkontrolle konnte insgesamt feststellen, dass viele automatisierte Prozesse im Bereich der Grossratsentschädigungen bestehen und konnte bei den erfassten Grossratsentschädigungen keine Abweichungen zu den gesetzlichen Grundlagen feststellen. Auch bei den Spesen der Regierungsrätinnen und Regierungsräte stellte die Finanzkontrolle fest, dass diese gemäss den präzisierten gesetzlichen Grundlagen ausbezahlt werden.
Die Justiz (JUS) teilt sich organisatorisch in die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit (ZSG), die Verwaltungsgerichtsbarkeit (VG) und die Staatsanwaltschaft (Staw) ein. Die Stabsstelle Ressourcen (SSR) der Justizverwaltungsleitung (JL) ist unter anderem für die übergreifenden Finanzprozesse zuständig. 2025 hat die Finanzkontrolle sechs Prüfungsberichte zuhanden der JUS erstellt, u.a. über die Staatsanwaltschaften Bern-Mittelland und Wirtschaftsdelikte oder über die Leistungserfassung und Verrechnungsprozesse beim Obergericht und beim Verwaltungsgericht.
Zudem hat sie eine IT-bezogene Projektprüfung bei der Justizverwaltungsleitung vorgenommen:
Projektprüfung Tribuna V4 (JUS-JL)
Die Finanzkontrolle hat bei der JUS das Weiterentwicklungsprojekt der bestehenden Fallbearbeitungsapplikation der Gerichtsbarkeiten ‘Tribuna’ einer Prüfung u.a. der Aspekte Zeit, Kosten und Qualität unterzogen. Die Weiterentwicklung stockt derzeit. Die Finanzkontrolle hat verschiedene Empfehlungen zur Optimierung der Projektführung und der Auftragserteilung an Dritte an die JUS abgegeben.