Verwaltungsgericht verpflichtet BLS zur Offenlegung Storno - Prüfung bei BLS AG
Nachdem das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 25.01.2023 die BLS AG verpflichtete, der Finanzkontrolle Einsicht in die Mittelverwendung der kantonalen Abgeltungen für den Regionalverkehr zu gewähren, hat die Finanzkontrolle 2024 eine Prüfung durchgeführt. Die Finanzkontrolle konnte feststellen, dass die BLS AG seit dem Bekanntwerden des ‘Subventionsskandals’ zahlreiche Verbesserungen umgesetzt hat. Die Prüfung im Bereich der Kostenrechnung ergab grundsätzlich einen positiven Gesamteindruck. Die BLS AG hat die Empfehlungen der Finanzkontrolle für weitere Optimierungsmöglichkeiten positiv aufgenommen und teilweise bereits umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Prüfung hat die Finanzkontrolle festgestellt, dass die BLS AG die Offenlegungspflichten von Entschädigungen an Konzernleitungsmitglieder in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 teilweise bewusst missachtet hat.